Smart Tacho 2 Umrüstungsförderung
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Die Fachgruppe fördert die für Autobusse im grenzüberschreitenden Verkehr rechtlich erforderliche Umrüstung auf den intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 (Smart Tacho 2) in den Jahren 2024 und 2025 für bis zu 5 Autobusse je NÖ Busunternehmen mit einem Zuschuss von je € 200,-.
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Bei dieser Förderung der Fachgruppe handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe gemäß der Verordnung 2023/2831/EU der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Förderungen gemäß De-minimis-Verordnung können bis zum maximal zulässigen Gesamtbetrag laut Verordnung in der jeweils gültigen Fassung pro Unternehmen innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten „De-minimis“-Förderung gewährt werden. Im Falle einer möglichen Überschreitung obliegt es dem Förderwerber, die Förderstelle vorab zu informieren. Insbesondere darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe in einem Zeitraum von drei Jahren EUR 300.000,- nicht überschritten werden.