
Smart Tacho 2 Umrüstungsförderung
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Gemäß der geänderten EU-Rechtsvorschriften mussten bzw. müssen bekanntlich digitale Kontrollgeräte auch in erst kürzlich für den grenzüberschreitenden Verkehr angeschafften Autobussen auf Smarttachos der neuesten Generation mit zusätzlichen Funktionen umgerüstet werden. Die Umrüstung für Fahrzeuge, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, hat je nach aktuell verbautem Gerät bis 31.12.2024 oder 21.08.2025 zu erfolgen (Details). Es ist damit eine Umrüstung grundsätzlich einwandfrei funktionierender Geräte, deren Lebensdauer noch lange nicht erreicht ist, erforderlich.
Die Fachgruppe fördert die für Autobusse im grenzüberschreitenden Verkehr rechtlich erforderliche Umrüstung auf den intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 (Smart Tacho 2) für bis zu 5 Autobusse je NÖ Busunternehmen mit einem Zuschuss von je € 200,-.
Diese Fachgruppenförderung ist unter folgenden weiteren Voraussetzungen beziehbar:
- Umrüstung auf einen intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 (Smart Tacho 2) in den Jahren 2024 oder 2025 bei auf ein NÖ Busunternehmen mit NÖ KFZ-Kennzeichen zugelassenen Bussen
- Vorlage der Rechnung und Zahlungsbestätigung über die Umrüstungskosten
- Ende der Antragsfrist ist der 31.12.2025
- Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch