Lächelnde Frau aus Taxi blickend
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Einführung von TX-Kennzeichen

Informationen zur Einführung von TX-Kennzeichen für Niederösterreich

Lesedauer: 1 Minute

05.02.2024

In den letzten Jahren wurden bekanntlich im Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelVG) sowie in er Bundes- bzw. der Landesbetriebsordnung gravierende gewerberechtliche Veränderungen mit dem Ziel eines faireren Wettbewerbs vorgenommen. Um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen, sind effektive Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften unabdingbar. Dafür muss wiederum für die Behörden/Polizei der konkrete Kontrollbedarf leicht erkennbar und die Kontrolle selbst möglichst unkompliziert durchführbar sein. Ein typischer Fall: Eine entgeltliche Personenbeförderung wird ohne Vorliegen einer Konzession nach dem GelVG oder mit einem nicht als Taxi zugelassenen KFZ durchgeführt.
Von außen, ohne Blick in den Zulassungsschein, besteht für ein Kontrollorgan am
Taxistandplatz oder bei nach einer Taxifahrt aussehenden Beförderung derzeit in der Regel kein Grund zur Annahme einer Regelverletzung und damit kein Kontrollanlass.

Es freut uns daher sehr, dass es gemeinsam mit der NÖ Landesregierung, der Abteilung Verkehrsrecht, den Bezirksverwaltungsbehörden und der Landespolizeidirektion gelunge ist, in ganz NÖ (so wie bisher schon in Krems-Stadt, Wiener Neustadt-Stadt und Schwechat) für Taxifahrzeuge einheitliche KFZ-Kennzeichen mit der Endung TX („TX-Kennzeichen“, zB AM-100TX) einzuführen. Konkret haben die dafür regional zuständige Behörden jeweils eine entsprechende Verordnung erlassen.

Ab 1. Februar wird daher in ganz NÖ sofort von außen ersichtlich sein, dass eine
Beförderung von einem Taxiunternehmen und auch mit einem korrekt zugelassenen Taxi durchgeführt wird. Damit sollen gezielte Kontrollen wesentlich erleichtert und damit die illegale Gewerbeausübung erschwert werden. Und auch für Taxikunden wird leicht erkennbar, dass sie jedenfalls mit einem korrekt als Taxi zugelassenen Fahrzeug unterwegs sind.

Was bedeutet das für Ihr Taxiunternehmen konkret

Alle KFZ, für die ab dem 1. Jänner 2023 neu die Verwendungsbestimmung 25 (zur Verwendung im Rahmen des Taxigewerbes bestimmt) im Zulassungsschein eingetragen wird, erhalten verpflichtend ein TX-Kennzeichen zugewiesen. Es besteht für das Unternehmen kein weiterer Handlungsbedarf.

Für zu diesem Zeitpunkt bereits als Taxi zugelassene KFZ (Verwendungsbestimmung 25 oder allenfalls noch 29) müssen die Kennzeichentafeln bis zum Ende einer Übergangsfrist, d.h. bis zum 31.1.2023, bei einer Zulassungsstelle gegen ein TX- Kennzeichen ausgetauscht werden. Bestehende Wunschkennzeichen müssen aus rechtlichen Gründen jedoch nicht getauscht werden. Selbstverständlich ist aber ein Tausch möglich.