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Landschaft in Dämmerlicht mit Autobahn mit Gefährten, eine Fahrbahn in Bewegungsunschärfe, die andere befahren von Lastkraftwagen, ringsum bewaldete und beschneite Berge
© Christian Vorhofer

SENT-System in Polen

dient seit Jänner 2025 zusätzlich der Erfassung aller, die aufgrund polnischer Genehmigungen durchgeführt werden, unabhängig von der Art der beförderten Waren.

Lesedauer: 2 Minuten

13.06.2025

Das polnische Überwachungssystem SENT galt noch bis Ende Oktober 2024 für die Meldung von Transporten ausgewählter Gütergruppen gemäß der Liste. Seit Jänner 2025 dient das System zusätzlich der Erfassung aller, die aufgrund polnischer Genehmigungen durchgeführt werden - unabhängig von der Art der beförderten Waren.

Güterverkehrsunternehmer mit Sitz außerhalb der EU und der EFTA bei der Durchführung eines grenzüberschreitenden Güterverkehrs oder einer Kabotage 

  • Aufgrund einer Genehmigung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
  • Aufgrund einer multilateralen ECMT-Genehmigung
  • Ohne Genehmigung – liberalisierter Verkehr auf der Grundlage bilateraler Verträge mit der Republik Polen oder Beförderungen, die keiner Genehmigung bedürfen, wie z.B. im Rahmen des Abkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union vom 29. Juni 2022 über den Güterkraftverkehr
  • Auf der Grundlage einer Genehmigung zur Durchführung von Kabotage, die durch von der polnischen Hauptinspektion für den Straßenverkehr erteilt wurde

sind verpflichtet, den Transport auf dem polnischen Gebiet über das SENT-System zu melden.

Diese Verpflichtung muss vor dem Beginn des Transports auf dem Gebiet der Republik Polen erfüllt werden. Infolge der Meldung bekommt das Unternehmen eine Referenznummer, die 10 Tage lang gültig ist. 

De Pflicht zur Meldung von Gütertransporten auf der Straße im SENT-System wurde für Güterkraftverkehrsunternehmer, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA niedergelassen sind, bereits am 1. November 2024 eingeführt.

Achtung

Seit 1. Jänner 2025 sind von dieser Regelung auch Beförderer aus allen EU- und EFTA Mit­glieds­staaten betroffen, die auf dem Gebiet Polens Straßen­transporte in ein Nicht-EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land auf der Grundlage einer Ge­nehmigung durchführen, die nach den Be­stimmungen eines internationalen Abkommens zwischen Polen und diesem Land er­forderlich ist.

Informationen zu den SENT-Registrierungsregeln 

Informationen zu den SENT-Registrierungsregeln entnehmen Sie in der nachstehenden Tabelle:

SENT-Registrierungsregeln

Englischsprachige Information

Englischsprachige Informationen zur Durchführung einer Meldung im SENT-System wurden vom polnischen Infrastrukturministerium zur Verfügung gestellt.

Englischsprachiges Informationsblatt

Übertragung der Live-Ortungsdaten

Es ist anzumerken, dass während des gesamten Transportvorgangs, das Unternehmen sicherstellen muss, dass die Live-Ortungsdaten des Fahrzeugs über ein GPS-Gerät oder über eine App übertragen werden. Für die Übertragung der Ortungsdaten an das SENT-System gibt es folgende Möglichkeiten: 

Die oben genannten Optionen werden bereits für die Übertragung von Ortungsdaten zur Mauterhebung im Rahmen des e-Toll-Systems verwendet. Die Verwendung von OBU, ZSL und der App ist in das SENT-System integriert, so dass es möglich ist, die Ortungsdaten gleichzeitig für die Mauterhebung und die Beförderung von Gütern im Rahmen des SENT-Systems zu übertragen.

Im Falle eines Transports muss in der SENT-Meldung die Nummer des Geräts/der App angegeben werden, das/die für die Übermittlung der Ortungsdaten verwendet wird.