Novelle AbfallnachweisVO-POP im BGBl veröffentlicht

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04.08.2023

Am 13.07.2023 wurde die Novelle der AbfallnachweisVO-POP im BGBl II 2023/223 veröffentlicht.

 Die Änderungen der Novelle betreffen vor allem Anpassungen bei den Bestimmungen für erlaubnisfreie Rücknehmer hinsichtlich übernommener und zur Wiederverwendung vorbereiteter Abfälle, die vereinfachten Aufzeichnungen nach §5 sowie Anpassungen der Begleitscheinregelungen bzgl. POP-Abfällen. 

Die Neuerungen treten mit 31.7.2023 in Kraft