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Holzwürfel stehen zu einer Pyramide gestapelt auf einer hölzernen Oberfläche. Auf den Würfeln sind Symbole, zum Beispiel ein Haus, ein Auto und ein Regenschirm. Der oberste Würfel ist rot und wird vom Zeigefinger und Daumen einer Person gehalten
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Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG)

Kriterien für die Ermittlung „kritischer Einrichtungen“ nunmehr mittels Verordnung festgelegt

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21.04.2026

Das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) ist am 1. März 2026 in Kraft getreten. Das RKEG setzt die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen in nationales Recht um.

Ziel des Gesetzes ist die Widerstandsfähigkeit („Resilienz“) von Unternehmen und Einrichtungen, die wesentliche gesellschaftliche Funktionen oder wirtschaftliche Tätigkeiten erbringen, zu stärken. Kritische Einrichtungen sollen grundsätzlich besser gegen alle Gefahren wie etwa Naturkatastrophen oder gegen vom Menschen verursachte Gefahren gewappnet sein und ihre wesentlichen Dienste auch in Krisen- und Ausnahmesituationen aufrechterhalten können. 

Betroffene Unternehmen und Einrichtungen

Unternehmen und Einrichtungen aus folgenden Sektoren können grundsätzlich vom RKEG betroffen: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, Lebensmittel, öffentliche Verwaltung und Weltraum.

Kundmachung der RKE-Verordnung

Mit der Kundmachung der Resilienz kritischer Einrichtungen-Verordnung (RKE-Verordnung) am 14. April 2026 wurden die näheren Bestimmungen zur Umsetzung des RKEG veröffentlicht. Die Verordnung ist am 15. April 2026 in Kraft getreten.

Die RKE-Verordnung legt grundsätzlich die Schwellenwerte fest, nach denen beurteilt wird, ob ein Sicherheitsvorfall meldepflichtig ist und ob ein Unternehmen als kritische Einrichtung einzustufen ist. 

Die Sicherheitsbehörden beginnen nun mit der Identifikation jener Unternehmen und Einrichtungen, die künftig den Verpflichtungen nach dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz unterliegen.

Gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2557 werden die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen grundsätzlich spätestens bis 17. August 2026 per Bescheid darüber informiert, ob sie als kritische Einrichtung eingestuft werden.

Von der Wirtschaftskammer Österreich werden Informationsveranstaltungen voraussichtlich noch Ende Juni/Anfang Juli 2026 vorbereitet, zu der die potenziell betroffenen Unternehmen eingeladen werden. Nähere Details zu diesen Veranstaltungen folgen in Kürze. Haben Sie grundsätzlich Interesse an einer Teilnahme, dann schicken Sie uns ein Mail an wirtschaftspolitik@wknoe.at

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz finden Sie auf folgender Seite: Resilienz kritischer Einrichtungen – WKO