Blick auf   , Hauptstadt von 
Panorama des Stadtzentrums von Sofia, links im Bild sieht man die Aleksander Nevski-Kathedrale, Bulgarien
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Bulgarien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 3 Minuten

09.10.2023

Export und Import: So geht's

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Bulgarien ist seit dem 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union. Daher gelten für Geschäfte mit Bulgarien sämtliche Regelungen und Bestimmungen der EU.

Zollbestimmungen

Zollbegünstigungen gibt es im Rahmen der WTO etwa gegenüber Entwicklungsländern, den CEFTA-Ländern (Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Serbien) und den EFTA-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz).

Für bestimmte „Luxuswaren“ kann eine Verbrauchssteuer anfallen.

Zur Zwischenlagerung für den Handel mit Drittstaaten und zur steuerbegünstigten Be- und Verarbeitung, gibt es unter anderem in Sofia (Dragoman), Russe, Burgas, Plovdiv, Vidin und Svilengrad Zollfreizonen.

Das AußenwirtschaftsCenter Sofia steht Ihnen für Auskünfte und eine persönliche Beratung zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Muster 

Für die Einführung von Mustern gelten die Bestimmungen der EU.

E-Commerce

Ab 1. Juli 2021 gilt für die Online-Einzelhändler in allen EU-Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Umsatzschwellenwert von 10 000 Euro. Ab diesem Schwellenwert ist die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat zu entrichten, in den die Erzeugnisse geliefert werden. Um den Unternehmen den Verkauf in andere Mitgliedstaaten zu erleichtern, können sich Online-Verkäufer nunmehr im elektronischen Portal One Stop Shop registrieren lassen. Dort können sie alle ihre Mehrwertsteuerpflichten für ihre Verkäufe in der gesamten EU wahrnehmen.

Sobald er registriert ist, kann der Online-Einzelhändler die Mehrwertsteuer im One Stop Shop für alle seine Verkäufe in der EU über eine vierteljährliche Erklärung anmelden und abführen. Der One Stop Shop übernimmt die Übermittlung der Mehrwertsteuer an den jeweiligen Mitgliedstaat. 

Weitere Information zu den E-Commerce-Regelung in Bulgarien und dazu, wie Online-Händler über den sogenannten EU-OSS die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen melden, die in andere EU-Ländern verkauft wurden, finden Sie auf der folgenden Website

Paketversand

Seit dem EU-Beitritt Bulgariens werden für den Versand von Gemeinschaftswaren keine Zolldokumente mehr benötigt. Verbrauchssteuerpflichtige Waren müssen allerdings mit einem begleitenden Verwaltungsdokument versendet werden.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Die wesentlichen Markierungs- und Verpackungsvorschriften sind im „Gesetz über den Konsumentenschutz“ enthalten. Dazu gibt es spezielle Verordnungen zu Kristallglas, Textilprodukten, Lebensmitteln, Rauchwaren, oder Milch und Milchprodukten.

Im Allgemeinen müssen die Etiketten den Hersteller oder Importeur, die Warenbeschreibung, Zusammensetzung, ihre wesentlichen Eigenschaften, das Ablaufdatum, Angaben zur Aufbewahrung sowie (bei vorverpackten Waren) die Menge angeben.

Gegebenenfalls ist eine Gebrauchsanweisung des Herstellers beizulegen. Bei Lebensmitteln ist der Ursprung anzugeben. Alle Angaben sind in bulgarischer Sprache zu machen, müssen verständlich und dürfen nicht irreführend sein.

Ab dem 20. Februar 2023 müssen sich alle physischen und juristischen Personen, die verpackte Waren auf den Markt in Bulgarien bringen, registrieren. Mehr dazu finden Sie hier. Das öffentliche Register ist auf der Website der Exekutivagentur für Umwelt verfügbar. Um in das Register eingetragen zu werden, muss das entsprechende Formular (ebenfalls auf der Website verfügbar) ausgefüllt und in Papierform an die Exekutivagentur für Umwelt geschickt werden. Es ist keine staatliche Gebühr zu entrichten.

Begleitpapiere 

Handelsrechnung mehrfach, firmenmäßig gefertigt, Transport- und Versicherungsdokumente, bei Transport über ein Drittland (z.B. Serbien) ist ggf. ein Versandpapier T2L erforderlich.

Restriktionen 

In der gesamten EU (und somit auch in Bulgarien) herrscht freier Warenverkehr. Bei einem Transport über ein EU-Drittland kann es zu Restriktionen kommen.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Sofia hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.