Teilnahmebedingungen für Inlandsveranstaltungen der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
Alle Informationen zu Teilnahme, Leistungen und Stornierung auf einen Blick
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Stand: 01.07.2025
Bei Fragen zu einer konkreten Veranstaltung kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartner:innen, die in der Veranstaltungseinladung bzw. in der Veranstaltungsankündigung auf wko.at genannt sind.
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten führt die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) Veranstaltungen durch und ermöglicht österreichischen Unternehmen die Teilnahme unter folgenden Bedingungen:
1. Grundsätzliches
- Die Teilnahmebedingungen gelten für den Besuch von Veranstaltungen der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der WKÖ in Österreich. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.
- Durch die Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der/die Teilnehmende einverstanden, die jeweils gültigen Veranstaltungs- und Hausordnungen der Veranstalterin einzuhalten.
- Die Veranstaltungen werden langfristig geplant, daher kann es zu Änderungen im Programm kommen (Vortragende/Termine/ Veranstaltungsort etc.).
2. Teilnahme
- Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich mit aufrechter (nicht ruhend gemeldeter) Gewerbeberechtigung. Nichtmitglieder werden nur berücksichtigt, wenn es im direkten Interesse der österreichischen Wirtschaft ist und Kapazitäten verfügbar sind.
- Die Anmeldung zur Veranstaltung muss vor Ende der Anmeldefrist schriftlich bzw. über das Online-Anmeldeformular auf wko.at erfolgen. Lediglich bei kostenlosen Veranstaltungen kann die Anmeldung auch persönlich entgegengenommen werden. Jede Anmeldung ist verbindlich.
- Wer eine andere Person als sich selbst zu einer Veranstaltung anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er bzw. sie bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.
- Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens und nach verfügbaren Plätzen berücksichtigt. Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eintreffen, können nur berücksichtigt werden, wenn noch Restplätze verfügbar sind.
- Auch bei fristgerecht eingesandten Anmeldungen kann keine Zulassung zur Veranstaltung garantiert werden.
- Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA diese schriftlich akzeptiert.
- De-minimis-Förderung: die Teilnehmer:innen bestätigen mit ihrer Anmeldung die Einhaltung der De-minimis-Richtlinien.
- Bei Veranstaltungen, die online abgehalten werden, gilt: Die Teilnehmer:innen sind selbst für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, mindestens 5 Minuten vor Beginn der Veranstaltung den Zugang zu prüfen – bei erstmaliger Teilnahme mind. 30 Minuten vor Beginn, damit noch ein Support möglich ist. Eine Erstattung der Kostenbeiträge bei technischen Problemen, Fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten der Teilnehmer:innen ist nicht möglich. Ein Schadenersatz ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Der Besuch einer Veranstaltung kann an bestimmte Bedingungen (z.B.: Registrierungspflicht) gebunden sein. Diese werden separat kommuniziert und sind von den Teilnehmenden zu erfüllen.
3. Kostenbeitrag
- Je nach Art und Programm der Veranstaltung kann ein in der Veranstaltungsausschreibung genannter Kostenbeitrag von der Wirtschaftskammer Österreich vorgeschrieben werden.
- Sollte eine Firma oder Person nicht am gesamten Programm teilnehmen, ist dennoch der komplette Kostenbeitrag zu bezahlen.
- Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit von Vortragenden) abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung, bereits eingezahlte Kostenbeiträge werden refundiert. Ein Ersatz für darüberhinausgehende Aufwendungen jeder Art (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten etc.) ist ausgeschlossen.
- Wenn es sich um eine go-international finanzierte Veranstaltung handelt, dann haben öffentliche Einrichtungen keinen Anspruch auf Förderungen im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international. Unter öffentlichen Einrichtungen werden Institutionen verstanden, an denen Bund, Bundesländer oder Gemeinden beteiligt sind. Gerne informieren wir diese Einrichtungen auf Anfrage über den für sie geltenden Kostenbeitrag.
4. Datenschutz
- Es gelten die Datenschutzrichtlinien der WKÖ in der jeweils aktuellen Fassung.
- Veranstaltungen können mit Kooperationspartner:innen abgewickelt werden, die auf dem Programm und in der Einladung zur Veranstaltung genannt werden. Die Teilnehmer:innen können für diesen Fall eine widerrufliche Zustimmung erteilen, dass ihre angeführten, personenbezogenen Daten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zur Übermittlung von Marketing, Werbung und Informationsmaterialien an diese Kooperationspartner:innen weitergegeben und durch diese verwendet werden.
Diese Zustimmungserklärung kann jederzeit mittels formloser E-Mail an die Veranstalterin widerrufen werden. Diese ist verpflichtet, den Widerruf umgehend an die betroffenen Kooperationspartner:innen weiterzuleiten, damit diese ihn auch umsetzen. - Wenn es sich um eine go-international finanzierte Veranstaltung handelt, dann wird die betroffene Veranstaltung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) abgehalten und finanziert. Daher erlangt in diesen Fällen auch das BMWET die für die Veranstaltungsabwicklung von Ihnen abgegebenen Daten. Darüber hinaus werden das BMWET und die WKO die von Ihnen für die Zwecke der Veranstaltungsanmeldung und -abwicklung angegebenen personen- und unternehmensbezogene Daten für die Weiterentwicklung der Internationalisierungsoffensive go-international sowie für die Evaluierung volkswirtschaftlicher Effekte der Fördermaßnahmen verwenden. Hierbei berufen wir uns auf unser berechtigtes Interesse nach Art 6 lit f DSGVO. Wenn Sie diese Datenverarbeitung Ihrer Daten nicht wünschen, dann geben Sie uns bitte per E-Mail an go-international@wko.at Bescheid. Dies entspricht dem Ihnen zustehenden Widerspruchsrecht nach Art 21 DSGVO.
- Fallweise werden bei Veranstaltungen der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verbesserung der Interaktion unter den Teilnehmenden digitale Tools verwendet. Dazu zählen unter anderem: B2Match (Terminvereinbarung), Slido (Interaktion mit dem Publikum) oder Superevent (digitale Unterstützung und interaktive Gestaltung von Veranstaltungen). Sofern dabei für die Datenverarbeitung eine Einwilligung nötig ist, wird diese bei der Anmeldung zu den Tools eingeholt.
- Im Rahmen der Teilnahme an Veranstaltungen der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA können Fotos, Audio- und Videoaufnahmen gemacht werden. Unter Wahrung der Rechte der Betroffenen werden Fotos, Audio- und Videoaufnahmen von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA auf WKO-Kanälen wie Printmedien, Social-Media (zum Beispiel Youtube), Fernsehsendungen sowie auf Websites und in Informationsmaterialien der AUSSENWIRTSCHAFT medial verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO. Berechtigtes Interesse ist dabei die Dokumentation von öffentlichkeitsrelevanten Ereignissen sowie die Presse- und Medienarbeit.
5. Ausschluss von der Beteiligung
- Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA kann ein Unternehmen wegen Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen ausschließen. Dies insbesondere dann, wenn z.B. nicht ausschließlich österreichische Waren oder Dienstleistungen präsentiert werden.
- Ein Unternehmen, das mit Beitragszahlungen für die betreffende oder andere Veranstaltungen der Wirtschaftskammer Österreich im Rückstand ist, ist von kostenpflichtigen Veranstaltungen ausgeschlossen.
- Firmen in einem Insolvenzverfahren oder für die ein Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde, können nur teilnehmen, wenn umgehend der Kostenbeitrag sowie eine Kaution für Nebenspesen und Sonderleistungen an der Veranstaltung bezahlt wird.
- Die Wirtschaftskammer Österreich kann Unternehmen, die ausgeschlossen wurden, jene Kosten, die bis zum Ausschluss entstanden sind, in Rechnung stellen.
6. Rücktritt, Nichtteilnahme
- Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornoerklärung ist das Einlangen bei der Veranstalterin.
- Sollte ein:e Teilnehmende:r am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei späteren Stornierungen wird eine Stornogebühr von 50 % des Kostenbeitrags verrechnet.
- Bei Stornierungen, die am Veranstaltungstag einlangen oder bei Nichtteilnahme, wird der komplette Kostenbeitrag verrechnet. Das Nominieren einer Ersatzperson, die an der Veranstaltung teilnimmt, ist möglich. Für diese gelten ebenfalls die Teilnahmebedingungen.
- Wenn eine Anmeldung rechtmäßig storniert wurde, wird die Veranstalterin bereits geleistete Zahlungen unverzüglich aber spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Stornierung eingegangen ist.
7. Haftungsausschluss
- Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen wird seitens der Veranstalterin keine Haftung übernommen.
- Die Veranstalterin haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der/die Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmen ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Veranstaltungsinhalte und -Unterlagen, sowie für Handlungen von bei der Veranstaltung vermittelten Geschäftspartner:innen, kann eine Haftung keinesfalls übernommen werden.
8. Gültigkeit der Teilnahmebedingungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Die aktuelle Fassung der Teilnahmebedingungen ist auf unserer FAQ-Seite abrufbar.
- Die Teilnahmebedingungen können nur durch die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA geändert werden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist das für die Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien, sachlich und örtlich zuständige Gericht.