Eine junge Person mit rötlichen Haaren und einem lächelndem Mund steht vor einem blauem Hintergrund und hält beide Arme in die Höhe
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Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Gilt für erstmaligen Antritt bei der Lehrabschlussprüfung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die berechtigt sind Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

Förderungszweck

Erhöhung der Qualität in der Lehrausbildung

Förderungsgegenstand

  • Lehrabschlussprüfung (LAP) mit gutem Erfolg
  • Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung

Wenn folgendes zutrifft:

  • Der Lehrling hat zumindest die letzten 12 Monate vor Beendigung der Lehrzeit beim antragstellenden Betrieb gelernt.
  • Die Prüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden.
  • Die Lehrabschlussprüfung hat bis spätestens 12 Monate nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.


Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden

  • Gebietskörperschaften
  • politische Parteien
  • Ausbildungseinrichtungen

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderhöhe beträgt:

  • € 200,- pro LAP mit gutem Erfolg
  • € 250,- pro LAP mit Auszeichnung

Anmerkung

Merkblatt – Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Einreichung

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach abgelegter Lehrabschlussprüfung.

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.