Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Tirol: Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde Telfs

Einstellungen

Geltungsdauer:
Ab 08.05.2017
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen die:

  • „Telfs Gutscheine“ annehmen,
  • auf der Homepage der Marktgemeinde Telfs eingetragen sind und
  • einen Nachweis über die Gewerbeausübung bzw. die unternehmerische Tätigkeit erbringen können.

Förderungszweck

Gefördert wird/werden unter anderem:

  • die Neuansiedlung von Unternehmen;
  • Unternehmen die zur Nahversorgungssituation im Gemeindegebiet beitragen;
  • Unternehmen die zur Nahversorgungssituation im Ortskern beitragen.

Weitere Förderungen finden Sie in der unten hinterlegten Richtlinie.

Ausschlussgrund

Von der Förderung sind ausgeschlossen:

  • Wettlokale und Geschäfte in denen sich Spielautomaten jeglicher Art befinden;
  • Imbissstände (als Imbissstand gilt ein Lokal, welches zu einem überwiegenden Teil Speisen und Getränke an Laufkundschaft anbietet);
  • Betriebsübersiedlungen innerhalb des Gemeindegebietes;
  • Firmenumgründungen bzw. Umgründungen, welche dem Umgründungssteuergesetz unterliegen;
  • Konzerne und Großunternehmen, ab einer Beschäftigungszahl von 50 Arbeitnehmern;
  • Unternehmen im Wohngebiet („Home-Office“) mit nur einem Inhaber und einem Angestellten;
  • Unternehmen, bei welchen zwischen Antragstellung und Auszahlung der Förderung ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
  •  Unternehmen/Betriebe in Einkaufszentren (gilt für die Nahversorgungsförderung im Ortszentrum Telfs).

Art und Ausmaß der Förderung

1. Betriebsansiedlungsförderung im Gemeindegebiet Telfs

Diese Förderung gilt für das gesamte Gemeindegebiet Telfs und ist an Unternehmen gerichtet, die sich in Telfs neu niederlassen und zumindest einen zusätzlichen kommunalsteuerpflichtigen Vollarbeitsplatz schaffen.

Förderungsumfang:

10 % der betrieblichen Nettoinvestitionen bis max. € 3.000,00.-

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular
  • Sämtliche Nachweise über die Investitionshöhe aus der Buchhaltung
  • Auszug aus dem Gewerberegister
  • Nachweis der Schaffung eines zusätzlichen kommunalsteuerpflichtigen Arbeitsplatzes
  • Umsatzsteuer-Jahresbescheid

2. Nahversorgungsförderung im Gemeindegebiet Telfs

Sofern ein Unternehmen die Nahversorgung durch Lebensmittelnahversorger (Greißler) im Gemeindegebiet sicherstellt. Es muss eine Landesförderung bereits gewährt worden sein.

Förderungsumfang:

10% der Landesförderung

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

Fristen:

Hier muss der Antrag nach Gewährung der Landesförderung gestellt werden.

3. Nahversorgungsförderung im Ortszentrum Telfs

Diese Förderung erhalten Betriebe, die sich im Ortszentrum, im Erdgeschoss neu ansiedeln. Insbesondere gefördert werden Einzelhandelsunternehmen, Optiker, Reisebüros, Bäcker, Metzger, Trafikanten, Dienstleister.

Förderungsumfang:

Mietzinsförderung von € 3,00/m² pro Monat für die Dauer von 12 Monaten bis maximal 100 m² Gesamtfläche der Bestandsfläche bis maximal 50% des Nettobestandszinses

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

Fristen:

Das Ansuchen muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Bestandsverhältnisses erfolgen.

4. Lehrlingspreis/-förderung

Beim Lehrlingspreis erhält der beste weibliche und männliche Lehrling eine Prämie von € 500,00 in Form von Telfs Gutscheinen ausbezahlt. Dieser Preis wird einmal jährlich feierlich überreicht. Die Wahl des besten Lehrlings erfolgt durch den Ausschuss für Wirtschaft und Ortszentrum.

Förderungsumfang:

Je € 500,00 in Form von Telfs-Gutscheinen für den besten weiblichen und männlichen Lehrling

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

Fristen:

Hier sind die Fristen der jeweiligen Ausschreibung zu beachten.

5. Förderung Gewerbemüllgebühr

Kleinunternehmer (deren Umsatz weniger als € 30.000,00 netto beträgt) mit Arbeitsstätte/Gewerbeausübung zu Hause können von der Müllgrundgebühr befreit werden.

Förderungsumfang:

Befreiung von der Müllgrundgebühr

Benötigte Unterlagen für das Ansuchen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular
  • jährliche Übermittlung des Umsatzsteuer-Jahresbescheides an die Finanzverwaltung der Marktgemeinde Telfs (Gesamtumsatz unter €30.000,00 netto) 

Fristen:

Die Befreiung erfolgt jeweils für das aktuelle Jahr. Der Antrag muss daher 1x pro Jahr gestellt werden.

Anmerkung

Weitere Förderungen finden Sie auf der Webseite der Marktgemeinde Telfs.

Einreichung

Um eine Förderung zu beantragen,

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde Telfs


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.