Hitzeschutzverordnung: Beschwichtigen ist keine Lösung
Jägersberger: „Bedenken der betroffenen Branchen ernst nehmen“
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Mit großer Verwunderung hat das österreichische Baugewerbe das am Wochenende veröffentlichte Statement des Sozialministeriums zur geplanten Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien zur Kenntnis genommen. „Die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Begutachtungsendes ‚nur‘ 5 kritische Stellungnahmen eingelangt sind, als Zeichen für wenig Widerstand zu interpretieren, ist einigermaßen irreführend“, so Bundesinnungsmeister Robert Jägersberger.
Immerhin sind unter den 5 kritischen Rückmeldungen auch die Stellungnahmen gewichtiger Wirtschaftsverbände wie WKÖ und IV zu finden, welche die Positionen vieler betroffener Branchen und Unternehmungen stellvertretend zusammenfassen.
In den Stellungnahmen wurden nicht nur Bürokratieaufwand und zusätzliche Kosten kritisiert, sondern auch einige zentrale Regelungsinhalte (z.B. verpflichtende Hitzeschutzmaßnahmen bereits ab der Vorwarnstufe, kurzfristige Nachrüstverpflichtung für alle Krankabinen etc.).
Auch das Argument des Ministeriums, dass das Vorverlegen von Arbeiten in die Morgenstunden schon jetzt möglich sei, weil Arbeiten ohne Lärmentwicklung auch vor 6 Uhr erlaubt sind, geht schlichtweg an der Realität vorbei. Jeder Bauablauf hat eine technisch bedingte Logik, die sich nicht beliebig disponieren lässt. Natürlich kann man versuchen, lärmintensive Tätigkeiten am Beginn eines Arbeitstages zu vermeiden, in der Praxis ist dies jedoch häufig nicht machbar: naturgemäß ist es z.B. nicht möglich, zuerst die Leitungen zu verlegen und erst danach die – in der Regel lärmintensiven – Abbruch- und Grabungsarbeiten durchzuführen.
„Das Baugewerbe fordert daher, die Bedenken der betroffenen Branchen ernst zu nehmen und praxisgerechte Lösungen zu finden, anstatt die Unternehmungen mit zusätzlicher Bürokratie und Strafandrohungen zu belasten“, so Jägersberger abschließend.