Gesundheitsberufe, Bundesinnung

Abgasklassenplakette

Kennzeichnungspflicht für LWK und Sattel-Kfz

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Seit dem 1.1.2015 muss jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz je nach Abgasklasse, unter die er/es fällt, mit einer österreichischen Abgasklassenplakette versehen sein, wenn die Fahrt nach oder durch Wien, durch den Osten Niederösterreichs oder durch die Steiermark führt. Weitere Bundesländer haben ähnliche Umweltfahrverbote bereits angekündigt.

Die Abgasklassenplaketten dürfen nur von § 57a-Begutachtungsstellen, also nur von Kfz-Werkstätten die § 57a-Überprüfungen vornehmen, Autofahrerklubs und den Kfz-Prüfstellen der Länder vorgenommen werden.

Stand: 16.01.2017