Ein Mann verlegt graue Bodenfliesen. Im Vordergrund Stapel noch zu legender Fliesen.
© Christian Vorhofer | WKO
Sparte Gewerbe und Handwerk

Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024

Eckpunkte zum Wohnbaupaket und Handwerkerbonus

Lesedauer: 1 Minute

Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person 2024/maximal 1.500 Euro pro Person 2025

Hintergrundinfos über das "Wohn- und Baupaket" der Bundesregierung

  • Mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" sollen wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden.
  • Zudem ist mit positiven Effekten auf die Auftragslage in der Bauwirtschaft, welche 2023 im Vergleich zum Vorjahr einen Auftragsrückgang von 27 Prozent verzeichnete, zu rechnen.
  • Darüber hinaus ist von einem Anstieg an Beschäftigungsverhältnissen auszugehen.
  • Gleichzeitig werden auch wichtige Sanierungsimpulse gesetzt, um bestehenden Wohnraum zu verbessern und zu ökologisieren.

Über den Handwerkerbonus

  • Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Am Mittwoch soll der entsprechende Abänderungsantrag im Parlament eingebracht werden.
  • Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.

Was wird gefördert? 

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.

Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.

Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 16.4.2024

Stand: 22.04.2024

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