Zum Inhalt springen
Symbol Rufzeichen vor einem roten Hintergrund
© Alex | stock.adobe.com
Sparte Gewerbe und Handwerk

Hinweis: Mehrfache Förderung von Hochwasser-/ Sturmschäden mit Handwerkerbonus nicht möglich

Informationen aus aktuellem Anlass

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
20.09.2024

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Arbeitsleistungen, die durch den Katastrophenfonds oder andere Unterstützungsinstrumente gefördert werden, beim Handwerkerbonus nicht gefördert werden können.

Gleiches gilt für Leistungen, die über einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Bei Fragen steht Ihnen die Hotline selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Unabhängig davon sind Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser-/Sturmschäden, wie z.B. Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümplungsarbeiten durch den Handwerkerbonus förderbar.

Weitere interessante Artikel
  • Person mittleren Alters trägt ein blaues Poloshirt und eine Arbeitshose und verlegt hellgraue Wandfliesen
    Handwerkerbonus Antragsphase am 1. März 2025 gestartet
    Weiterlesen
  • Eine Person in grauer, lockerer Hose und orangem Oberteil kniet auf dem Boden. Mit seinen Händen legt er eine Holzdiele auf den Boden, wo bereits mehrere Dielen liegen
    Handwerkerbonus Unternehmensinformation: Arbeitsleistungen im Bereich industriell hergestellte Fenster, Türen und Parkettböden
    Weiterlesen