Zum Inhalt springen
Viele tragbare Funkgeräte auf dem Tisch
© K-FK | stock.adobe.com
Kommunikationselektronik

Wichtige Änderung 2026: Läuft Ihre Betriebsfunk-Bewilligung aus?

Die wichtigste Neuerungen im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

30.01.2026

In der österreichischen Funklandschaft findet derzeit ein massiver Umbruch statt. Aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG 2021) und modernisierter Verordnungen verlieren tausende "unbefristete" Betriebsfunk-Bewilligungen ihre Gültigkeit. Wer jetzt nicht handelt, riskiert den illegalen Betrieb seiner Funkanlage. Warum ändern sich die Bewilligungen genau jetzt?

Das Fernmeldebüro hat eine umfassende Bereinigung der Frequenzdatenbanken eingeleitet. Ziel ist die Umstellung auf effizientere, schmalbandige Funktechnologien (Digitalfunk) und eine modernere, digitale Verwaltung.

Hinweis
 Unbefristete Bescheide gehören der Vergangenheit an. Nahezu alle bestehenden Bewilligungen wurden rückwirkend befristet und laufen nun schrittweise aus.

Die Fristen: Wann müssen Sie aktiv werden?

Der Zeitplan für das Ende der Übergangsfristen ist streng geregelt und hängt vom ursprünglichen Ausstellungsdatum Ihrer Bewilligung ab:

Ursprüngliches Ausstellungsdatum Ende der Bewilligung am: Handlungsbedarf
Vor dem 1. Jänner 1985 31. Dezember 2025 Akut! Sofortige Neuanmeldung erforderlich.
1985 bis inklusive 1989 31. Dezember 2026 Vorbereitung der Neuanmeldung im Jahr 2026.
1990 bis inklusive 1994 31. Dezember 2027 Mittelfristige Planung nötig.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

  1. Rechtssicherheit: Nach Ablauf der Frist erlischt die Erlaubnis, die Frequenzen zu nutzen. Ein Weiterbetrieb ohne neuen Bescheid kann hohe Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.
  2. Technische Prüfung: Im Zuge der Neuanmeldung wird oft die Umstellung auf ein schmaleres Kanalraster (12,5 kHz statt 20/25 kHz) gefordert. Es muss geprüft werden, ob Ihre vorhandenen Endgeräte (z.B. von Motorola, Kenwood oder Hytera) diese technischen Anforderungen noch erfüllen.
  3. Digitaler Umstieg: Die Behörde nutzt diese Umstellung, um das neue Online-Portal RAT (Radio Administration Tool) zu etablieren. Anträge müssen nun digital und mit detaillierten technischen Parametern eingereicht werden.

Wie Ihnen Ihr Funkfachhändler weiterhelfen kann

Die Neuanmeldung ist mehr als nur ein Formular – es geht um die technische Absicherung Ihrer Kommunikation. Wir unterstützen Sie dabei:

  • Bestandsaufnahme: Wir prüfen Ihre aktuellen Urkunden auf das Ablaufdatum.
  • Geräte-Check: Sind Ihre Funkgeräte bereit für das neue Frequenzraster?
  • Abwicklung: Wir unterstützen Sie bei der Einreichung über das neue RAT-Portal der Fernmeldebehörde.
Hinweis
Warten Sie nicht, bis die Funkstille eintritt. 
Kontaktieren Sie uns für eine Überprüfung Ihrer bestehenden Funkbewilligungen!
Bernhard Stöckl
© Bernhard Stöckl

Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie mich persönlich, ich zeichne mich bei den KEL für die Funktechnik als verantwortlich:

Bernhard Stöckl

Weitere interessante Artikel