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Tischler und Holzgestalter, Bundesinnung

Verschiebung bei Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten

Halbjährige Verschiebung der Reform

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13.03.2023

Die für 1.1.2021 geplante Angleichung wird um ein halbes Jahr auf 1.7.2021 verschoben.

Die Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeiter ist auf Beendigungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Rechtslage ab 1.7.2021 (pdf)

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