Direktvertrieb, Bundesgremium

Nahrungsergänzungsmittel

Für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln gelten besondere Regeln

Lesedauer: 1 Minute

31.01.2024

Für NEM gelten besondere Regeln, die in erster Linie für das

Direktvertriebsunternehmen, letztlich aber auch für den Direktberater als dessen

Erfüllungsgehilfen, gelten. Diese sind unter anderem:

  1. Verboten sind gesundheitsbezogene Aussagen, die vermitteln, dass das NEM Krankheiten vorbeugen, heilen oder lindern könne (Verbot "heilender Aussagen"). Wahrheitsgemäße Aussagen über den Zweck einer Diät sind zulässig.
  2. NEM dürfen ausschließlich verpackt abgegeben werden und nur bestimmte Vitamine und Mineralstoffe enthalten.
  3. Aussagen, mit denen der Eindruck erweckt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich ist.
  4. Privatpersonen dürfen in Bezug auf den Vertrieb von NEM nicht aufgesucht werden. Auch Werbeveranstaltungen in Privathaushalten sind nicht zulässig. Der Versandhandel ist zulässig.

Der Versandhandel von Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (~ Medizinprodukte, ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen, Munition sowie pyrotechnischen Artikeln ist gemäß § 50 Abs 2 GewO unzulässig. Der Versandhandel von Nahrungsergänzungsmitteln hingegen ist zulässig. Dazu zählen auch Angebot und Versand via Internet.

→ Merkblatt Nahrungsergänzungsmittel des Lebensmittelhandels

→ Nahrungsergänzungsmittel - Informationen der AGES

Fachverband Nahrungs- und Genussmittelindustrie