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Detailaufnahme einer Person, die mit dem rechten Zeigefinger auf eine Buchstabentaste eines Laptops tippt während in der linken Hand eine Karte gehalten wird.
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Sparte Handel

Frist für Signaturkartentausch bis Mai 2027 verlängert

BMF gewährt mehr Zeit für Austausch – Tauschverpflichtung bleibt aber aufrecht

Lesedauer: 1 Minute

21.05.2025

Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1, die seit Juni 2022 über den A-Trust-Webshop bezogen wurden, verlieren mit 7. Juni 2025 ihre rechtliche Gültigkeit. Grund dafür ist der Ablauf der Sicherheitsbescheinigung durch die französische Zertifizierungsstelle infolge einer Sicherheitslücke ("EUCLeak"). Die betroffenen Karten entsprechen damit nicht mehr den Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und müssen ersetzt werden.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nun die Übergangsfrist für den verpflichtenden Austausch bis Mai 2027 verlängert. Hintergrund der Fristverlängerung sind anhaltende Lieferengpässe bei neuen Kartenmodellen. Die betroffenen Karten dürfen daher über die Zertifikatsgültigkeit hinaus weiterverwendet werden. Wichtig: Die verlängerte Frist stellt keine Ausnahme von der Tauschpflicht dar – sie gewährt lediglich mehr Zeit für die Umsetzung. Alle betroffenen Unternehmen sind weiterhin zum Kartentausch verpflichtet. Die bisherige Voraussetzung einer nachgewiesenen Vorbestellung einer neuen Karte entfällt laut aktueller Formulierung.

Technische Herausforderungen bestehen insbesondere bei Typ-2-Kassensystemen, die mit "CleanCash"-Fiskalboxen arbeiten. Diese Systeme (z.B. von SHARP) gelten laut aktuellem Informationsstand als nicht updatefähig und sind mit den neuen Signaturkarten nicht kompatibel. In solchen Fällen kann ein vollständiger Austausch des Kassensystems erforderlich sein. Zudem unterstützen diese Geräte nicht geplante gesetzliche Erleichterungen, etwa den Wegfall der Belegausdruckspflicht bei Kleinbeträgen.

Wir empfehlen betroffenen Mitgliedsunternehmen dringend, sich frühzeitig mit ihren Kassenhändlern in Verbindung zu setzen, um die weiteren Schritte hinsichtlich des Kartentauschs bzw. einer möglichen Neuanschaffung des Kassensystems abzuklären. Es sollte keinesfalls bis zum Stichtag im Mai 2027 abgewartet werden – bis dahin müssen sämtliche Umstellungen abgeschlossen sein.

 Weitere Informationen zum Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1und FAQs

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