Handelsagenten, Bundesgremium

Sind alle Vereinbarungen, Nebenabreden schriftlich zu dokumentieren?

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11.03.2023
Zum Vertrag siehe oben. Kommen im Laufe der Zusammenarbeit neue Vereinbarungen, Änderungen etc. dazu, sollte man diese schon zu Beweiszwecken schriftlich (d.h. von beiden Teilen unterschrieben) festhalten. Bisweilen sind in Verträgen Schriftformvorbehalte enthalten; in diesem Fall müssen Ergänzungen schriftlich festgehalten werden, ansonsten man Gefahr läuft, dass der Zusatz als unverbindlich beurteilt wird.