Handelsagenten, Bundesgremium
Steuer-Tuning
Rüsten Sie Ihr steuerrechtliches Wissen auf
Lesedauer: 1 Minute
Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschalierung für Handelsagenten
Handelsagenten haben seit dem Kalenderjahr 2000 die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben und Vorsteuern pauschal zu ermitteln.
Die Pauschalierung bietet vor allem den Vorteil, dass umfangreiche Aufzeichnungen - z.B. in Bezug auf die Reisetätigkeit – entfallen können. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 12% des Provisionsumsatzes, höchstens jedoch EUR 5.825,-- jährlich.
Umfassender Bericht der AREA Bollenberger GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung zur Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschalierung für Handelsvertreter.
Stand: 19.07.2023