Zum Inhalt springen
Frontale Aufnahme einer Person mit rotem Pulli, Krawatte, dunkler Hose, Helm und Tasche schiebt mit der linken Hand ein Fahrrad. Mit der rechten Hand telefoniert die Person und lächelt. Im Hintergrund sind Gebäude und Leute
© Halfpoint | stock.adobe.com
Sportartikelhandel

Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes ab 1.1.2020 möglich

Steuerreformgesetz 2020: Vorsteuerabzugsfähig bei E-Fahrrädern als Dienstfahrzeuge

Lesedauer: 1 Minute

22.05.2025

Das Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (984/A) tritt mit 1.1.2020 in Kraft und somit ist ab nächstem Jahr ein Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes zulässig.

Weiters wird die Sachbezugsverordnung dahingehend geändert, dass auch beim Mitarbeiter kein Sachbezug entsteht!

Weitere interessante Artikel
  • Porträt einer Person mit Jacke und Schale, die in einem Geschäft an der Kassa steht. Vor der Person stehen zwei Skischuhe. Hinter der Kassa steht eine Person. An der Wand hängen Mützen
    Reduzierter USt-Satz bei Reparatur von Schischuhen
    Weiterlesen
  • KI-generiertes Bild eines großen, roten Kreises in der linken Bildhälfte vor einer grauen Wand. Im roten Kreis ist ein weißes Rufzeichen.
    Vorsicht bei Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
    Weiterlesen