Maschinen- und Technologiehandel, Bundesgremium
Neue ADR Vorschriften für die Beförderung für Bleiakkumulatoren
Am 1. 7. 2021 traten neue ADR-Vorschriften für die Beförderung für Bleiakkumulatoren in Kraft.
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Stand: 23.07.2021
Gefährliche Güter müssen grundsätzlich in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sein.
Neu ist, dass für gebrauchte Batterien (Akkumulatoren) (UN 2800) die neue Sondervorschrift für die Verpackung P801 (ADR 2021) zu beachten ist – s. Text unten.
Die neue Verpackungsanweisung P 801 gilt für Batterien mit folgender UN Nummer:
>>Kundeninformation der Energie-AG Oberösterreich (PDF)