Domke Advice Service GmbH: Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsagenten
Information des Bundesgremiums der Versicherungsagenten
Lesedauer: 1 Minute
Die Berufshaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für alle, die im Bereich Versicherungsvermittlung oder Vermögensberatung tätig sind. Sie greift immer dann, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit für finanzielle Schäden verantwortlich gemacht werden, die weder Personen- noch Sachschäden sind.
Warum ist diese Versicherung wichtig?
Schon ein kleiner Beratungsfehler kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Konsequenzen und übernimmt sowohl die Prüfung von Ansprüchen als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen. Im Schadensfall werden berechtigte Ansprüche übernommen, sodass Sie finanziell abgesichert sind.
Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz richtet sich insbesondere an:
- Versicherungsvermittler (Beratung, Abschluss und Verwaltung von Versicherungsverträgen, Produktvergleiche – online und offline, Rückversicherungsvermittlung)
- Gewerbliche Vermögensberater (Beratung zum Vermögensaufbau, -erhalt und -sicherung sowie Vermittlung von Krediten, Investitionen und Versicherungen)
Leistungsstarke Versicherungssummen
Die Deckungssummen liegen je nach Tätigkeit bei bis zu 30 Mio. € pro Schadenfall. Spezielle Regelungen gelten unter anderem für Hypothekarkredite sowie Verletzungen von Geheimhaltungspflichten.
Gesetzliche Anforderungen erfüllt
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für beide Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben und erfüllt alle relevanten Mindestanforderungen – inklusive aktueller Vorgaben zur Nachhaftung und Weiterbildung.
Flexible Zusatzbausteine
Ergänzen Sie Ihren Schutz individuell, zum Beispiel durch:
- Betriebs-Haftpflicht
- Erweiterte Nachhaftung
- Absicherung bei wissentlicher Pflichtverletzung
Attraktive Prämienvorteile
Profitieren Sie von Nachlässen, etwa für Ausschließlichkeitsvertreter oder bei längeren Vertragslaufzeiten.
Erweiterung des Versicherungsschutzes: Wissentliche Pflichtverletzung
Mit der optional einschließbaren Klausel „wissentliche Pflichtverletzung“ können Sie Ihren Versicherungsschutz erheblich erweitern. Sie sorgt dafür, dass auch in Fällen, in denen ein bewusster Pflichtverstoß festgestellt wird, Versicherungsschutz bestehen kann – insbesondere in praktisch relevanten Situationen.
Konkret bedeutet das:
- Auch Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung oder bedingt vorsätzliches Handeln können abgesichert sein.
- Deckt auch schadenskausale wissentliche Pflichtverletzungen – genau die Fälle, die in der Praxis oft entscheidend sind.
- Sie erhalten Schutz in Situationen, die in der Standarddeckung normalerweise ausgeschlossen wären.
Wichtige Einschränkungen:
- Die Leistung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.
- Kein Versicherungsschutz besteht bei vorsätzlichen Handlungen.
Warum diese Erweiterung sinnvoll ist:
Die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und wissentlicher Pflichtverletzung ist in der Praxis oft fließend. Bereits ein objektiver Verstoß gegen grundlegende Berufspflichten kann als bewusstes Fehlverhalten gewertet werden – mit erheblichen finanziellen Folgen.
Mit dieser Klausel schließen Sie eine kritische Deckungslücke und schützen sich auch in komplexen, stressbedingten oder praktisch relevanten Fehlersituationen.
Fazit
Mit der passenden Berufshaftpflichtversicherung sichern Sie nicht nur Ihre berufliche Existenz, sondern schaffen auch Vertrauen bei Ihren Kunden. Sorgen Sie jetzt für optimalen Schutz – für sich und Ihre Mandanten.
Nachstehend finden Sie den Link zu unserem Online-Rechner:
www.vermittlerdeckung.at