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ImmoWebinar

FMA-Vorgaben zur privaten Wohnimmobilienfinanzierung

ImmoWebinar vom 18. Juli 2022 mit Dr. Bernhard Egger

Lesedauer: 1 Minute

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09.03.2026

Dr. Bernhard Egger im Gespräch mit unserem Immobilienexperten Mag. Heimo Rollett.

Unser Thema

FMA-Verordnung Finanzierung Wohnimmobilien
Entsprechend der Empfehlungen des FMSG und aufbauend auf einem Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erlässt die FMA folgende Obergrenzen für die Vergabe von Wohnimmobilienfinanzierungen:

  • Eine maximale Beleihungsquote von 90%, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20% zugestanden wird. 
  • Eine Schuldendienstquote von maximal 40% (Ausnahmekontingent: 10%). 
  • Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent 5%).
  • Insgesamt dürfen aber bei einem Kreditinstitut maximal 20% aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
  • Um Renovierungen und Sanierungen - insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger – zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 50.000 von diesen Vorgaben ausgenommen.

Videomittschnitt vom Webinar

Unterlagen zum Webinar

Präsentation

Unser Vortragender

Dr. Bernhard Egger

  • 2005-2008 Rechtsanwaltsanwärter bei Binder Grösswang Rechtsanwälte  
  • 2009-2012 für die Finanzmarktaufsicht im Bereich Bankenaufsicht tätig
  • seit 2012 stv. Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der WKÖ (Schwerpunkte u.a. Bankaufsichtsrecht, Geldwäsche und Compliance, Verbraucherschutz)
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