Zum Inhalt springen
Nahaufnahme von mehreren Kalenderblättern
© Piman Khrutmuang | stock.adobe.com
Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachverband

LVA-Seminar am 6.5.2026: Die neue EU-Verpacksverordnung (PPWR)

Anforderungen, Auswirkungen & Umsetzungen in der Praxis

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Stand: 16.03.2026
Details
Veranstalter LVA Lebensmittelversuchsanstalt
Termin 6. Mai 2026, 9:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort  Hotel Ritz-Carlton, Schubertring 5-7, 1010 Wien
Veranstaltungstyp Seminar, Vortrag, Workshop
Kurzinhalt

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) stellt die EU die Weichen für eine nachhaltigere Zukunft. Ab dem 12. August 2026 gelten neue, verbindliche Vorgaben für Unternehmen entlang der gesamten Verpackungskette. 

Die Ziele sind klar: Weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling, stärkere Kreislaufwirtschaft.
Besonders Unternehmen in der Lebensmittelbranche oder im 
E-Commerce stehen vor tiefgreifenden Veränderungen – von Designvorgaben
über Materialeinsatz bis hin zu neuen Kennzeichnungspflichten.

Welche Kompetenzen Sie erwerben
In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Inhalte der PPWR und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Sie erfahren, welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um die neuen Anforderungen rechtzeitig und rechtskonform umzusetzen.

Wer von diesem Seminar profitiert

  • Geschäftsführungen und Unternehmensjuristen
  • Produktverantwortliche, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanager
  • Verantwortliche und Mitarbeitende aus der Abfallwirtschaft, Verpackungsproduktion, Qualitätssicherung und dem Einkauf
  • Fach- und Führungskräfte aus den Branchen Lebensmittel, Tourismus, Transport, Produktion und Konsumgüter.

Das detaillierte Programm finden Sie unter Downloads.

Ansprechpartner Elvira Böck, DI Julian Drausinger,
E: seminare@lva.at, T: 01/712 21 21-41
Kostenbeitrag  siehe Detailprogramm