Informationen zum DPP – "Digitaler Produktpass"
Informationen zur Ökodesign-Verordnung (ESPR) und dem damit auch geregelten digitalen Produktpass (DPP)
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Nachfolgend ein paar wesentliche Punkte daraus:
Die ESPR regelt künftig nahezu alle physischen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es gibt wenige Ausnahmen, die Druckbranche wird hier nicht ausgenommen.
In Artikel 18 ist vorgesehen, dass 12 Produktgruppen prioritär geregelt werden sollen. Die Kommission hat sich vorgenommen, 2-3 Produktgruppen pro Jahr abzuschließen. Die 12 prioritären Produktgruppen sind: Eisen & Stahl | Aluminium | Textilien (inkl. Bekleidung und Schuhe) | Möbel (inkl. Matratzen ) | Reifen | Waschmittel | Anstrichmittel | Schmiermittel | Chemikalien | neue und bestehende energieverbrauchsrelevante Produkte (mit einem Übergangsregime) | IKT-Produkte | sonstige Elektronik.
Ein vollständiger DPP (Digitaler Produktpass) wird künftig für viele Produkte Pflicht sein. Nur wenn ein Produkt diesen digitalen Produktpass hat, darf es im EU-Binnenmarkt verkauft werden.
Der zeitliche Ablauf der Implementierung des DPP lässt sich vorläufig wie folgt darstellen:
- Die Funktionsweise der Schnittstellen des DPP-Systems wurde bereits in Normungsentwürfen veröffentlicht, ist aber noch nicht fixiert. Laut Europäischer Kommission kann man im 2. Quartal 2026 mit fertigen technischen Vorgaben rechnen. Hier wird die technische Funktionsweise des DPP-Systems normiert, nicht jedoch die einzupflegenden Daten, die sich aus den produktspezifischen Regelungen ergeben werden.
- Zusätzliche Rechtsakte für die Implementierung des DPP sollen laut Plänen der Europäischen Kommission im 4. Quartal 2026 abgeschlossen sein. Hier sind aktuell vier Rechtsakte vorgesehen, nämlich für das DPP-Register, Drittdienstleister, Einsichtsrechte und die zu verwendenden Datenträger (z.B. RFID-Chips, QR-Codes,...).
- Das zentrale DPP-Register soll im Juli 2026 für Tests starten. Das DPP-Register ist der "Wegweiser" vom Produkt zu den Produktinformationen. Ab Februar 2027 müssen bspw. bestimmte große Batterien als erste Produkte die Daten im DPP zur Verfügung stellen.
- Welche konkreten Daten im DPP einzutragen sind, wird von der Europäischen Kommission mit Rechtsakten für die einzelnen Produkte geregelt. Die ersten Produktgruppen sind Eisen und Stahl (2026), Textilbekleidung und Reifen (beide 2027).
Folgende Eckpunkte sind zum DPP bereits bekannt:
- Informationen zur Nachverfolgbarkeit: Jedes Produkt erhält eine eindeutige Kennung. Alle Produktkennungen werden in einem zentralen Register erfasst, über das die Verknüpfung zu den Dateninhalten des DPP hergestellt wird. Diese Dateninhalte sind entweder im eigenen Unternehmen oder bei einem Dienstleister gespeichert. Jedenfalls sind Sicherungskopien bei einem externen Drittdienstleister zu hinterlegen.
- Die Daten müssen auf Kosten des Unternehmens für mind. zehn Jahre ab Inverkehrbringung bei einem externen Drittdienstleister aufbewahrt werden. Diverse andere Informationen (z.B. Gebrauchsanleitungen) müssen ebenfalls für mind. 10 Jahre nach Inverkehrbringung online zugänglich gemacht werden. Es ist zu beachten, dass Vorgaben in Kraft treten, welche die Speicherung der Daten auch bei Beendigung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens verlangen. Dadurch spielen externe Drittdienstleister eine wichtige Rolle.
- Vorgaben für verpflichtende EU-Konformitätserklärung.
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