Nachschau: Webinar zur neuen Verbringungs-VO und DIWASS
Aktuelle Entwicklungen und eVerbringung
Lesedauer: 1 Minute
Am 13. Mai 2026 fand in Kooperation des Fachverbands Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, des Berufszweigs Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung, des VOEB sowie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) eine weitere Online-Informationsveranstaltung zur neuen Verbringungsverordnung (EU) 2024/1157 statt.
Die Veranstaltung knüpfte an die bereits Anfang des Jahres durchgeführten Webinare an:
Im Mittelpunkt des rund zweistündigen Webinars standen die praktischen und rechtlichen Neuerungen, die mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung für Unternehmen der Abfallwirtschaft relevant werden. Zielgruppe waren insbesondere Betriebe, die grenzüberschreitende Abfallverbringungen durchführen oder planen.
Herr DI Georg Langthaler, LLM erläuterte zunächst die wesentlichen Inhalte der neuen Verbringungsverordnung sowie die umfangreichen Übergangsbestimmungen. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Änderungen im Notifizierungsverfahren, den neuen Fristenregelungen sowie der künftig verpflichtenden elektronischen Abwicklung über das europäische System DIWASS (Digital Waste Shipment System). Darüber hinaus wurden die geplanten Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) thematisiert.
Im zweiten Vortragsteil präsentierte Mag. Michael Doberer die praktische Umsetzung der elektronischen Verfahren im EDM-System bzw. in der Anwendung eVerbringung. Im Fokus standen insbesondere die Registrierungsschritte, die Datenübertragung an DIWASS, Benutzerrollen sowie die künftige digitale Abwicklung von Notifizierungsverfahren. Anhand einer Live-Demonstration wurde gezeigt, wie Anträge künftig elektronisch eingebracht, bearbeitet und zwischen Behörden sowie Unternehmen ausgetauscht werden.
Den dritten Themenblock gestaltete Mag. Gernot Lorenz mit einem vertiefenden Überblick zu Verbringungen von Abfällen der grünen Liste, den allgemeinen Informationspflichten gemäß Artikel 18 sowie zu Fragen rund um Rückfuhren, Kontrollen und Drittstaatenbezug. Dabei wurden auch praktische Fragestellungen aus der betrieblichen Praxis aufgegriffen.