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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachverband

Neue mietrechtliche Kategoriebeträge ab 1.7.2023

Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl II 2023/170)

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2023 steht die nächste Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge nach § 15a Abs 3 MRG und der „Mindestmietzinse“ nach § 45 MRG an.

FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer hat für die Mitglieder des Fachverbandes bzw. der Fachgruppen in einem Newsletter alle Änderungen und die damit verbundenen Konsequenzen – vor allem im Hinblick auf die Vorschreibung der angehobenen Hauptmietzinse – im Detail zusammengefasst.

Bundesgesetzblatt

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