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Eine Person hält ein Smartphone in der Hand, über dem Symbole für digitale Kommunikation im Kreis angeordnet sind
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Elektronische Kommunikation im Versicherungsrecht ausbauen? Ja – aber nicht ohne die Einbeziehung der Versicherungsmakler:innen

Position des Fachverbands der Versicherungsmakler

Lesedauer: 2 Minuten

04.12.2025


Der gestrige Ministerrat hat im ersten Entbürokratisierungspaket unter Punkt 68 folgendes Vorhaben skizziert: "Die Versicherungswirtschaft verbraucht pro Jahr ca. 1300 Tonnen Papier. Dieser hohe Papierverbrauch resultiert nicht zuletzt daraus, dass regulatorische Anforderungen Kommunikation zwischen Versicherern und ihren Kunden in Papierform notwendig machen. Ein wesentliches Anliegen der österreichischen Versicherungswirtschaft ist daher die Erleichterung der elektronischen Kommunikation im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).

Erleichterung der elektronischen Kommunikation

Das VersRÄG 2012 sieht Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation im Versicherungsbereich vor, die sich als nicht (mehr) praktikabel erweisen. Daher sollen die gesetzlichen Vorgaben grundlegend angepasst werden, um die elektronische Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer erheblich zu erleichtern und nicht mehr von einer gesonderten, ausdrücklichen Vereinbarung der elektronischen Kommunikation abhängig zu machen. Gleichzeitig müssen aber Mindeststandards für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien festgelegt und der Schutz des Versicherungsnehmers im Allgemeinen und vulnerabler Gruppen im Besonderen gewährleistet werden."

Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten begrüßt grundsätzlich die geplanten Entbürokratisierungsmaßnahmen und die Novellierung der elektronischen Kommunikation im versicherungsvertraglichen Bereich. Die Praxis der letzten Jahre zeigt jedoch, dass gerade im Rechts- und Wirkungsdreieck "Versicherung – Kund:innen – Versicherungsmakler:innen" die elektronische Kommunikation nicht funktioniert, weil diverse offene rechtliche Fragen für Rechtsunsicherheit sorgen und in einigen Konstellationen das Maklergesetz sogar ausgehebelt wird. Versicherungsmakler:innen sind nach § 28 Maklergesetz verpflichtet eine angemessene Risikoanalyse und ein angemessenes Deckungskonzept zu erstellen.

Um diese Verpflichtungen zu erfüllen, müssen Makler:innen unter anderem in folgende Bereiche eingebunden werden: Angebote, Analysen und Schadensabwicklungen. Durch ihre Rolle als "Bundesgenosse der Kund:innen" können Versicherungsmakler:innen daher schlicht nicht übergangen werden. Nur so kann der/die Versicherungsmakler:in seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Kund:innen einhalten.

Rechtssicherheit für Makler:innen gewährleisten

Die derzeitigen Regelungen – weder zu elektronischen Kommunikation im VersVG noch die einschlägigen aufsichtsrechlichen Normen im VAG – sehen aber diese Einbindung der Versicherungsmakler:innen nicht explizit vor, sodass gerade zu ein rechtsfreier Raum entsteht, der in der Praxis für große Unsicherheit sorgt und konsumentenfeindliche Auswirkungen haben könnte.

Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten fordert daher bei einer Neuregelung der elektronischen Kommunikation die gesetzlich vorgegebene Rolle der Versicherungsmakler:innen zu berücksichtigen und damit Rechtssicherheit im Dreieck "Versicherung – Kund:innen – Versicherungsmakler:innen" herzustellen.

Expert:innenvorschläge und Branchendiskussion

Im Rahmen des diesjährigen Expert:innentreffens in Rust am 11.9.2025 hat im Auftrag vom Fachverband Frau Privat-Doz. Dr. Isabelle Vonkilch, LL.M. (Hamburg) unterschiedliche Möglichkeiten skizziert, wie die Rolle von Versicherungsmakler:innen in diesem Dreieck - und damit auch in der elektronischen Kommunikation - rechtssicher verankert werden könnten. Die vollständigen Ausführungen finden Sie in der Ausgabe 4/2025 unserer Fachzeitschrift „Versicherungsmakler“.

Zum aktuellen Stand der Diskussion äußert sich Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS: "Das Thema der Einbindung von Versicherungsmakler:innen in der elektronischen Kommunikation beschäftigt die Branche schon seit vielen Jahren. In der Praxis zeigt sich, dass viele Maklerkolleg:innen die elektronische Kommunikation schlichtweg deswegen nicht vereinbaren, weil sie die potenziellen Rechtsnachteile in der Beziehung zu ihren Kund:innen erkennen und diese Nachteile nicht akzeptieren können oder wollen. Das Thema ist daher nicht neu und ich unterstreiche unsere Forderung der gesetzlichen Verankerung der Makler:innen im Rechtsgebiet der elektronischen Kommunikation. Ob dies in den Varianten, die Frau Privat.-Doz. Dr. Isabelle Vonkilch skizziert hat oder in anderer Weise erfolgen kann, sei dahingestellt, aber die Notwendigkeit Versicherungsmakler:innen zu berücksichtigen, ist evident. Wir sind jedenfalls - sowohl für die Versicherungswirtschaft als auch für die Ministerien - gesprächsbereit. Am Ende des Tages hoffen wir, dass eine gemeinschaftliche Lösung entsteht, die Rechtssicherheit für Makler:innen, Versicherungen und Kund:innen - vor allem Konsument:innen – schafft. Der Vorschlag des Ministerrats eröffnet ein Fenster gemeinsam die Branche zukunftsfit zu gestalten."

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