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Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
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Information zum Kollektivvertragsabschluss für Arbeitnehmer/innen in Telekom-Unternehmen 2026

Gilt für:
Österreichweit

Eckpunkte des Abschlusses zum Telekom-KV 2026:

Ausgangsbasis der Verhandlungen war eine rollierende Inflation von 3,2 %.

1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundgehälter

Erhöhung mit Wirkung ab 1.9.2026 um 3,2 % 

KV-Telekom Mindestgrundgehaltstabelle in Euro gültig ab 1. September 2026

Qualifikationsstufen Verwendungsgruppen
  1 2 3 4 5 6 7
Grundstufe
2.037,42

2.424,78

2.775,28

3.206,64

3.803,99

4.861,12

6.158,00
Fachstufe  
2.647,58

3.036,34

3.523,02

4.175,76

5.357,73

6.805,03
Expertenstufe  
2.931,35

3.378,32

3.931,70

4.661,03

5.984,91

7.605,32

2. Erhöhung der monatlichen IST-Gehälter

Erhöhung mit Wirkung ab 1. September 2026 um 2,5 % aber maximal um 150 Euro.

3. Einmalzahlung für Mindest- und IST-Bezieher:innen

600 Euro bei steuerfreier Auszahlung bzw. 700 Euro bei versteuerter Auszahlung (jeweils aliquot für TZ), Auszahlung Dezember 2025 bis 30. Juni 2026

4. Erhöhung der Lehrlingseinkommen

Die Lehrlingseinkommen werden ab 1.1.2026 wie folgt erhöht:

Tabellen Bezeichnung
1. Lehrjahr € 1.000,00
2. Lehrjahr € 1.230,00
3. Lehrjahr € 1.530,00
4. Lehrjahr € 1.600,00

5. Erhöhung der KV-Zulagen

Die KV-Zulagen werden ab 1.9.2026 um 3,2% erhöht und lauten wie folgt:

Kollektivvertragliche Zulagen
Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit €  4,57
Rufbereitschaft an Werktagen €  39,76
Rufbereitschaft am Wochenende €  50,53

6. Verlängerung der Freizeitoption

Verlängerung der Freizeitoption um ein weiteres Jahr.

7. Inkrafttreten

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2026 in Kraft.


Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesem Überblick zum KV-Abschluss um eine Vorab-Information handelt. Der Kollektivvertrag und seine Ergebnisse haben erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit.