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Brexit-ABC: Handelspolitische Beziehungen

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Aktualisiert am 13.03.2023

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und aus dem Binnenmarkt kommt es zu einer grundlegenden Änderung der anzuwendenden Rechtsvorschriften für den gegenseitigen Handel mit Waren und Dienstleistungen. Da bis zur Anwendung eines neu zu verhandelnden bilateralen Handelsabkommens Jahre vergehen können, gelten für den bilateralen Handelsverkehr mit dem Vereinigte Königreich in der Zwischenzeit - wie für jeden anderen Drittstaat auch - die Vorschriften der Welthandelsorganisation WTO für Zollhöhe, Zollanmeldung, Zollverfahren, Ursprungsregeln, Dienstleistungserbringung uam. Diese WTO-Regeln unterscheiden sich deutlich von den bisher geltenden EU-internen Binnenmarktregeln.