Kinderbetreuung
© AdobeStock

WKÖ-Schultz begrüßt steuerliche Maßnahmen zur Kinderbetreuung

Erhöhung und Flexibilisierung bei der Sachbezugsbefreiung sind weitere Schritte in Richtung besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 22.09.2023

Als weitere Schritte zur besseren Vereinbarung zwischen Beruf und Familie begrüßt Martha Schultz, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Bundesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft (FiW), die heute von der Bundesregierung präsentierten Maßnahmen für das variable Drittel der kalten Progression.

Besonders die Verdoppelung der Sachbezugsbefreiung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro bei den freiwilligen Zuschüssen der Arbeitgeber für Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre sei erfreulich. Eine weitere Verbesserung gibt es bei den Betriebskindergärten. Derzeit gilt als Voraussetzung für eine abgabenfreie Dienstgeberleistung, dass es sich dabei um eine Sozialeinrichtung handelt, die sich in der Verfügungsmacht des Dienstgebers befindet und für die Kinder der eigenen Dienstnehmer eingerichtet ist. Besuchten jedoch "betriebsfremde" Kinder die Betreuung, was etwa im ländlichen Bereich Sinn macht und oft vorkommt, konnte dieser Vorteil für Mitarbeiter:innen bis jetzt verlorengehen. Mit der angekündigten Gesetzesänderung wird nun auch bei Öffnung des Betriebskindergartens für "betriebsfremde" Kinder der steuerfreie Sachbezug aufrechterhalten.

"Seitens der Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es viele Initiativen und Ideen, die unterstützt und keinesfalls gebremst werden sollten. Die heute präsentierte Änderung setzt genau hier an und räumt unnötige Stolpersteine aus dem Weg", begrüßt Schultz die Gesetzesänderung als praxistaugliche und flexible Lösung.

Vergangene Woche ist erfreulicherweise endlich Bewegung in das Thema Kinderbetreuung/Kinderbildung gekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer hat zusätzliche Mittel in Höhe von 4,5 Milliarden Euro für Kinderbetreuung angekündigt. "Es freut uns natürlich, dass unsere konsequenten Forderungen Wirkung gezeigt haben. Nun ist entscheidend, dass den Ankündigungen auch zügig Taten folgen", betont Schultz und konkretisiert: "Es braucht jetzt eine rasche Einigung von Bund, Länder und Gemeinden, damit das präsentierte Paket nun sinnvoll - im Sinne unserer Kinder – umgesetzt wird." (PWK300/ES)

Weitere interessante Artikel
  • WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf
    WKÖ-Kopf begrüßt Aus für Entwurf des Lieferkettengesetzes
    Weiterlesen