Generalsekretär Karlheinz Kopf
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WKÖ-Kopf zu Lieferkettengesetz: EU lässt Bürokratiemonster von der Leine

Wettbewerbsfähigkeit des Standortes wurde vernachlässigt – Staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie vorgesehen umsetzen - Umsetzung muss Gold Plating vermeiden, Unternehmen nicht zusätzlich belasten

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Aktualisiert am 15.03.2024

"Als Wirtschaftskammer bekennen wir uns zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Wirtschaften. Dementsprechend haben wir das grundsätzliche Ziel des EU-Lieferkettengesetzes, soziale und ökologische Standards international zu verbessern, von Beginn an unterstützt. Die Ziele der EU, eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau, werden nun jedoch meilenweit verfehlt", so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zur nun erfolgten Einigung der EU-Staaten auf ein Lieferkettengesetz. Entscheidend sei nun, dass es bei der nationalen Umsetzung zu keiner übermäßigen bürokratischen Belastung der Unternehmen durch eine Übererfüllung von EU-Vorgaben kommt. "Gold Plating können wir uns nicht leisten, wenn wir unsere – ohnehin angeschlagene – internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht weiter schwächen wollen", so der Generalsekretär, der auch bei der Festsetzung der Höhe der im Gesetz vorgesehenen Verwaltungsstrafen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hervorhebt.

"Wir dürfen auch nicht die akute Gefahr unterschätzen, dass sich europäische Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten aus Sorge vor ausufernden Haftungsrisiken zurückziehen. Damit würde der Schutzzweck des EU-Lieferkettengesetzes unterlaufen werden", so Kopf, der daher abschließend klarstellt: "Was es jetzt unbedingt braucht, sind rasche und effektive staatliche Unterstützungsmaßnahmen, wie sie im EU-Lieferkettengesetz vorgesehen sind, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes nicht weiter zu gefährden."

(PWK104/ER)