Illustration, in der eine lila Hand eine blaue Glühbirne hält
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Wirksame Unterstützung bei Energiekosten

Die reduzierten Gaslieferungen aus Russland führten zu einem beispiellosen Anstieg der Gas- und Strompreise in Europa und setzten die Wirtschaft massiv unter Druck.

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Aktualisiert am 25.10.2023

Die Energiekosten stiegen im Lauf des Jahres auf ein bis dahin nie gekanntes Niveau: Kostete eine Kilowattstunde Gas im Jänner 2021 im Großhandel noch 41,90 Euro, so schlug sich diese am Zenit des Energiepreisschocks Anfang September 2022 mit 296 Euro zu Buche. Noch dramatischer war die Entwicklung des Strompreises: Dieser lag Anfang 2021 bei 16,70 Euro pro Kilowattstunde und  stieg auf 667,40 Euro pro Kilowattstunde.

Mehr als sechs von zehn Unternehmen waren laut WKÖ-Wirtschaftsbarometer von den hohen Energiepreisen betroffen. Für mehr als 80 % stellen die Energiepreise die größte Herausforderung auch im laufenden Jahr dar. Um den enormen Kostendruck einzudämmen, den Unternehmen Planungssicherheit zu geben und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, setzte die Wirtschaftskammer 2022 wichtige Maßnahmen durch.

Energiekostenzuschuss (EKZ)

Mit dem ausgeweiteten Energiekosten­zuschuss (EKZ) erhalten Unternehmer:innen die dringend benötigte rasche und einfache Unterstützung zur Finanzierung der enormen Energiekosten. Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss können Kleinst- und Kleinbetriebe mit einem Pauschalfördermodell gefördert werden. Der Energiekosten­zuschuss I wurde auf die volle Periode 2022 verlängert. Seit 2023 gilt der deutlich ausgeweitete EKZ II, für den bis zu 7 Mrd. Euro budgetiert sind.

Ökostrompauschale & Förderbeitrag 2022/23

Die Erneuerbaren-Förderpauschale (früher Ökostrompauschale) wurde für 2022 nicht eingehoben und bleibt auch im Jahr 2023 ausgesetzt. Für Unternehmen bedeutet das eine Entlastung um rund 245 Mio. Euro.


Ausgleich Netzverlustkosten

Die im Jahr 2022 stark gestiegenen Energiekosten wirken sich auch auf die Netzgebühren aus. Die WKÖ hat eine Abfederung von 80 % der Mehrkosten erreicht. Zudem wird weiter an einer systemischen Lösung gearbeitet. Die Novelle der Systemnutzungs­entgelte-Verordnung wurde am 24. 2. 2023 kundgemacht. Die Entlastung der in den Monaten für Jänner und Februar 2023 in ursprünglicher Höhe verrechneten Netzverlustkosten wird kostensenkend aliquot in den Tarifen der Monate März bis Dezember 2023 berücksichtigt.

Strompreisbremse für Haushaltsverbrauch von G-Lastprofilen

Manche Gewerbebetriebe, die am Betriebsstandort auch ihren Hauptwohnsitz haben, verfügen nur über einen Zähler mit dem Standardlastprofil "G". Damit wären sie für den anteiligen Haushaltsverbrauch nicht in den Genuss des Stromkostenzuschusses gekommen, weil ursprünglich nur Zähler mit H-Standardlastprofil begünstigt waren. Mit der Änderung des Stromkostenzuschussgesetzes wurde diese Ungleichbehandlung auf Initiative der Wirtschaftskammer beseitigt.

Gasdiversifizierungsgesetz

Mit dem Gasdiversifizierungsgesetz werden in den Jahren 2022–2025 jeweils
100 Mio. Euro als Ausgleich für die Mehrkosten beim Ausstieg aus russischem Erdgas für Unternehmen bereitgestellt. Ziele sind eine Erdgas-Diversifizierung und die Umrüstung von Anlagen auf andere Energieträger.

Energielenkungsgesetz

Das Energielenkungsgesetz erlaubt es dem Staat, in Notfällen auf in Österreich gelagerte Gasreserven zuzugreifen und diese nach Dringlichkeit zu verteilen. Da dies industrielle Großabnehmer und -verbraucher von einer Gasbevorratung abhalten könnte, wurde durch eine Änderung des Energielenkungsgesetzes gespeichertes Gas im Ausmaß von 50 % des Jahresverbrauchs von etwaigen Lenkungsmaßnahmen ausgenommen. Die Maßnahme gilt ab dem 27. April 2022 und soll am 31. Mai 2025 auslaufen. Für Vermögensnachteile, die durch Maßnahmen aufgrund der Energielenkung entstanden sind, gibt es finanzielle Entschädigung.