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Ein fröhlich Lehrling und seine Ausbilderin beide in hellblauen Arbeitshemden stehen in einem Geschäft neben einem Regal mit Preisschildern und unterhalten sich.
© AdobeStock | Jacob Lund

Arbeitsmarkt, Fachkräfte & Bildung

Nachhaltigkeit im Pensionssystem und Tourismuspaket mit Saisonkontingent-VO

Lesedauer: 5 Minuten

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Aktualisiert am 03.03.2026

Um dem wachsenden Fachkräftebedarf zu begegnen, wurden 2025 eine Reihe von Maßnahmen realisiert und Hebel zur Attraktivierung von Arbeit gesetzt.

Entsprechend der langjährigen Forderung der WKO, die Nachhaltigkeit des Pensionssystems zu verbessern, wurden von der Bundesregierung nun erste Schritte gesetzt:

  • Einführung einer Teilpension für Versicherte, die die Voraussetzungen für eine Art der Alterspension erfüllen
  • Verschärfung der Antrittsvoraussetzungen zur Korridorpension durch Erhöhung des Antrittsalters und der erforderlichen Versicherungsmonate
  • Schaffung eines Nachhaltigkeitsmechanismus bei Überschreitung des Pensionskostenpfades

Allerdings sind diese Schritte unzureichend, weitere müssen folgen.

Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Maßnahmenpaket für den Tourismus beschlossen. Es enthält die ab 01.12.2025 gültige Saisonkontingent-VO 2026. Demnach erhöht sich die Zahl der Kontingentplätze für den Tourismus auf 5.500. Das ist eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr (4.985). Zudem sieht die Saisonkontingent-VO 2026 zusätzlich ein Westbalkankontingent für den Tourismus mit 2.500 Plätzen vor. 

Das bisherige System der Trinkgeldpauschalierung war komplex, uneinheitlich und führte zu Rechtsunsicherheit und Nachzahlungen. Die seit 01.01.2026 geltende neue Trinkgeldregelung schafft bundesweit klare, einheitliche und transparente Rahmen-bedingungen. Künftig sind Nachforderungen durch die Sozialversicherung ausgeschlossen, auch wenn das tatsächliche Trinkgeld über den Pauschalen liegen sollte. Zudem bleibt das Trinkgeld steuerfrei.

29 Kollektivverträge legen vom Gesetz abweichende Kündigungsfristen für Arbeiter in Saisonbranchen fest. Diese wurden in den letzten Jahren immer wieder vor Gericht in Frage gestellt. Im Dezember 2025 wurden sie schlussendlich gesetzlich abgesichert. Damit wird das Vertrauen in die Kollektivverträge der Sozialpartner gestärkt und Rechtsicherheit geschaffen.

Einer langjährigen Forderung der WKÖ entsprechend, wurde per 01.01.2026 die geringfügige Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe stark eingeschränkt bzw. ist nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt. Damit wurde eine Inaktivitätsfalle beseitigt und ein Anreiz für Mehrarbeit geschaffen.

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2025 einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, sind für den einzelnen Arbeitnehmer bis 1.000 Euro steuerfrei, wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Wird im Kalenderjahr 2025 sowohl eine Gewinnbeteiligung als auch eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt, ist die Gewinnbeteiligung nur insoweit steuerfrei, als sie gemeinsam mit der Mitarbeiterprämie den Betrag von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt. Laut WFA soll es durch die steuerfreie Mitarbeiterprämie in den Jahren 2025 und 2026 zu einer Gesamtentlastung für unselbstständig Erwerbstätige von rund 250 Mio. Euro kommen.

Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltstitel in einem Nachbarstaat konnten früher in Österreich als sogenannte Grenzgänger arbeiten. In letzter Zeit wurden diese Aufenthaltstitel von den heimischen Behörden nicht mehr anerkannt und damit die Beschäftigung verhindert. Seit 01.12.2025 können diese Personen wieder problemlos in Österreich arbeiten. 

Die Implacementstiftung für junge Erwachsene „Just2Job“ und die Umweltstiftung werden verlängert. Damit bekommen die Betriebe bis zu 2.000 arbeitsplatznah ausgebildete, passende Arbeitskräfte.

Die Ausgaben für die Altersteilzeit betrugen 2024 knapp 600 Mio. Euro, ohne dass sie zu einer Verlängerung des Erwerbslebens beigetragen hat. Sie verringerte im Gegenteil das Arbeitsvolumen älterer Arbeitskräfte. Nun wird der Zugang verschärft, die Dauer mit drei Jahren begrenzt.  Dadurch werden dringend benötigte ältere Arbeitskräfte länger auf dem Arbeitsmarkt aktiv sein und das von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Arbeitsmarktbudget wird entlastet.

Ab 2026 gibt es ein zusätzliches Ressourcenpaket, gekoppelt an Qualitätsstandards bis hin zur Garantie auf einen ganztägigen und ganzjährigen Bildungs- und Betreuungsplatz. Es kommt zu einer Verbesserung der Förderung von (betriebsübergreifenden) Betriebskindergärten, bei Betriebstageseltern und Krippen.

Durch die Reform der Bildungskarenz und Weiterentwicklung zur Weiterbildungsbeihilfe werden die Kosten um mehr als 75 % reduziert, der Fokus auf arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Ausbildungen gestärkt und Missbräuche wie die Nutzung zur Verlängerung der Babypause oder für privat bedingte Auszeiten ausgeschlossen. 

Die WKÖ konnte erfolgreich eine Reihe von Maßnahmen durchsetzen, die die berufliche Bildung im Kontext des heimischen Bildungssystems weiter stärken. So werden Vorbereitungskurse für Meister- & Befähigungsprüfungen nun gefördert. Mit der Einführung der „Höheren Beruflichen Bildung“ wurde zudem ein klarer gesetzlicher Rahmen für Ausbildungen nach dem Lehrabschluss geschaffen.

Mit der ersten HBB-Qualifikation „HBQ Technische Beratung für Energieeffizienz“ wurde per 01.09.2025 der erste Meilenstein gesetzt. Entwicklungsteams für 12 weitere HBB-Qualifikationen sind bereits gestartet. Zudem werden Ausbildungen im Rahmen der „Höheren Beruflichen Bildung“ geschaffen und eingeordnet.

Im Regierungsprogramm ist die Erarbeitung und Umsetzung einer Hochschulstrategie 2040 fixiert. 

Im Bereich der Bildungspolitik konnten viele weitere Eckpfeiler im Sinne der Wirtschaft im Regierungsprogramm verankert werden. Dazu zählen

  • Stärkung der Lehre sowie Aufwertung von Polytechnischer Schule und Berufsschulen
  • Verbesserungen im Bereich der Elementarbildun
  • Umsetzung einer Bildungspflicht, um Grundkompetenzen von Jugendlichen nach der Pflichtschule zu sichern
  • Etablierung des Lebenslangen Lernens als essentielle Säule für die Fachkräftesicherun
  • Sicherstellung von Wirtschaftsbildung und MINT für all
  • Einsatz von digitalen Lernmedien sowie KI-Einsatz in der Schule

In vielen Bereichen laufen die bereits Verhandlungen zu konkreten Umsetzungen.

Alle interessenpolitische Erfolge 2025 im Überblick finden Sie hier.