Bürokratieabbau
Entbürokratisierungspaket, AVG-Novelle Großverfahren und Vereinfachungen in Vergaberecht und bei Lieferketten
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Der Abbau von überbordenden Vorgaben und administrativen Hürden macht im Betrieb Kapazitäten zum Wirtschaften frei. Auf nationaler, aber auch auf EU-Ebene konnten viele Maßnahmen entschärft bzw. praxistauglicher gemacht werden.
Ein erstes Entbürokratisierungspaket mit 113 Maßnahmen hat die Bundesregierung im Dezember 2025 auf den Weg gebracht. Damit werden wichtige Forderungen der WKÖ berücksichtigt, etwa die Genehmigungsfreistellung für PV-Anlagen, den Ausbau digitaler Gewerbeanmeldung durch GISA-Express sowie die Anhebung der Buchführungsgrenzen. Die WKÖ setzt sich permanent für weitere Schritte in diese Richtung ein.
- AVG-Novelle Großverfahren
Die Regelungen für Großverfahren im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) wurden erstmals seit 1998 modernisiert. Es erfolgte bisher keine adäquate Anpassung an die dynamischen Entwicklungen im Umweltrecht und in der Digitalisierung. Durch die umfassenden Änderungen werden Genehmigungsverfahren rascher und effizienter, Unternehmen sparen somit Zeit und Geld. - UVP-Gesetz: Prozess angestoßen
Schneller und einfacher sollen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für UVP-pflichtige Vorhaben werden, etwa durch die Aufhebung der Zweigleisigkeit von UVP-Genehmigungsverfahren, die Anpassung an die Vorgaben der Aarhus-Konvention sowie die Schaffung der vollen Verfahrenskonzentration auch für das hochrangige Straßen- und Schienennetz (3. Abschnitt UVP-G). - Erneuerbaren Ausbaubeschleunigungsgesetz (EABG) auf den Weg gebracht
Durch das EABG sollen Genehmigungen von Energiewendeprojekten künftig deutlich rascher und einfacher werden. Die WKÖ setzt sich dafür ein, dass das Gesetz rasch beschlossen wird.
- Belegerteilungspflicht
Die Belegerteilungspflicht bei Registrierkassen kann ab 01.10.2026 auch erfüllt werden, in dem man den Kunden die Möglichkeit einräumt, den elektronischen Beleg mit einem Endgerät im Zusammenhang mit dem Bezahlvorgang vor Ort auszulesen (z. B. durch Scannen eines am Bildschirm angezeigten QR-Codes). Auf Verlangen des Leistungsempfängers oder der Organe der Abgabenbehörde hat der Unternehmer die Verpflichtung, einen physischen Beleg ausgedruckt auszufolgen. - 15-Warengruppen-Regelung ins Dauerrecht
Die 15 Warengruppen-Regelung, die im Zuge der Einführung der Registrierkassenpflicht als Übergangslösung installiert wurde, wurde nun ins Dauerrecht übergeführt. Dadurch muss nicht die genaue Warenbezeichnung am Beleg angeführt sein, sondern es reicht die Zuordnung zu einer Warengruppe wie beispielsweise Getränke. Betriebe sparen sich damit die Anschaffung eines neuen Warenwirtschaftssystems und somit erhebliche Kosten und Bürokratieaufwand. - Kalte-Hände-Regelung
Diese stellt eine Ausnahme zur Registrierkassenpflicht dar und betrifft unter anderem Markthändler:innen. Um auf das Marktgeschehen Rücksicht zu nehmen ist es möglich, den Umsatz nicht durch zahlreiche Einzelbelege, sondern durch Kassasturz am Ende des Tages zu ermitteln. Allerdings war diese Regelung bisher auf Betriebe mit einem Jahresumsatz von 30.000 Euro beschränkt, ab 1.1.2026 wurde diese Grenze auf 45.000 Euro angehoben. - Signaturkarten
Signaturkarten für Registrierkassen sind bis spätestens Mai 2027 zu tauschen. Die WKÖ konnte eine verlängerte Übergangsfrist für den Tausch erreichen. - Vereinfachungen im Vergaberecht – Neuregelung Schwellenwerte
Das neue Vergaberechtsgesetz sorgt für Erleichterungen und Beschleunigung von Vergabeverfahren und höhere Rechtssicherheit beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen. Vergabeverfahren sollen dadurch einfacher und übersichtlicher werden. Von der in der Vergaberechtsnovelle enthaltenen Neuregelung der Schwellenwerte profitieren vor allem KMU in den Regionen. Darüber hinaus wird die gesetzlich verankerte Präferenz des Bestangebotsprinzips in der Novelle fortgesetzt.
- Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) für die Jahre 2025 und 2026
Das SAG 2025 ermöglicht eine Strompreis-Kompensation, indem ein Teil der im Strompreis enthaltenen indirekten CO2-Kosten an förderungsfähige Unternehmen rückerstattet wird. Es verringert damit das Carbon Leakage Risiko. Für die Jahre 2025 und 2026 ist im Rahmen des SAG ein Volumen von jährlich 75 Mio. Euro vorgesehen. - Gratiszuteilung EU-ETS I im EU-Rat zum Klimaziel 2040
Es ist gelungen, dass bereits beim Europäischen Rat der Regierungschefs am 23.10.2025 das Thema der Europäischen Wettbewerbsfähigkeit als zentrales Element für eine Einigung zum Klimaziel 2040 in den Schlussfolgerungen verankert wurde. In weiterer Folge hat der EU-Umweltrat das Weiterführen der Zuteilung von Gratiszertifikaten und das Abflachen des Zielpfades der Zertifikate im EU-ETS I in seine Position zum EU-Klimaziel 2040 aufgenommen. Diese Passage findet sich nun als Erwägungsgrund 8a in der Trilogeinigung wieder und setzt damit ein klares Zeichen zur Stärkung der europäischen Industrie. - Zeitgemäßer Rechtsrahmen für den Energiemarkt durch das neue ElWG
Österreichs Unternehmen leiden unter hohen Strompreisen. Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll die Basis für eine sichere Stromversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen geschaffen werden. Mit der neuen Möglichkeit zur Einrichtung von Direktleitungen sowie der Einführung der Spitzenkappung wird dazu beigetragen, den Netzausbaubedarf gezielter zu steuern und das System effizienter zu machen. - Senkung der Elektrizitätsabgabe für das Jahr 2026
Um die Energiepreise zu senken, hat die Bundesregierung eine auf 2026 befristete Senkung der Elektrizitätsabgabe beschlossen. Für Unternehmen erfolgt eine Senkung von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 0,82 Cent, was zu einer Ersparnis von ca. 260 Mio. Euro (Bruttoentlastungsvolumen im Jahr 2026) führt.
Seit 01.01.2025 können Gewerbelegitimationen im neuen fälschungssicheren Scheckkartenformat ausgestellt werden. Damit wurde eine langjährige Forderung der betroffenen Branchen umgesetzt. Gewerbelegitimationen sind spezielle Berufsausweise, die für bestimmte Berufsgruppen wie Fremdenführer, Berufsdetektive und Handlungs-reisende verpflichtend sind. Sie dienen als Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes und müssen bei der Berufsausübung mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Durch die Erhöhung der Assimilationsschwelle von gegenwärtig 1,1 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro pro Jahr für den Eingang von Waren und 1,2 Mio. Euro pro Jahr für die Versendung, wird ein Wegfall zusätzlicher Belastungen für die österreichische Wirtschaft erreicht. Mit dieser Maßnahme werden etwa 4.000 Unternehmen von der Meldeverpflichtung befreit.
Einer langjährigen Forderung der WKÖ auf EU-Ebene wurde 2025 mit ambitionierten EU-Zielen entsprochen: -25 % Bürokratieabbau für alle Unternehmen, -35 % für KMU bis 2029. Bisher wurden 10 Omnibus-Pakete in Angriff genommen und bereits erste Fortschritte erreicht: konkrete Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), bei der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), der EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung.
Mit der im Trilog beschlossenen Omnibus-I-Richtlinie werden die Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) und die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für Unternehmen vereinfacht. Im Sinne der Wirtschaft konnte erreicht werden, dass beides nunmehr auf Betriebe beschränkt wurde, die personell und finanziell die nötigen Ressourcen haben, um derart komplexe Vorgaben umzusetzen. Der CSRD unterstehen in Österreich nur mehr 117 Unternehmen und der CSDDD überhaupt nur mehr 15 Unternehmen, womit die Wirtschaft massiv entlastet wurde.
Die aufwändige Vorbereitung der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zu Entwaldungs-freien Lieferketten kostete viele Betriebe Zeit und Geld. Die WKÖ hat die Unternehmen 2025 laufend informiert, unterstützt und sich auf EU-Ebene für Aufschub und Vereinfachungen stark gemacht. Zu Jahresende 2025 zeichnete sich ein weiterer Aufschub und maßgebliche bürokratische Erleichterungen für die Unternehmen ab.
Im Sinne unserer Mitglieder gelang auch 2025 eine aktive Mitgestaltung des EU-Chemikalienrechts. Die WKÖ konnte Vereinfachungen und die Schaffung praxistauglicher Rechtsrahmen in verschiedenen Bereichen erwirken.
Bei der Umsetzung der sogenannten EU-Frühstücksrichtline - nämlich den Novellen der Fruchtsaft-, Honig-, Konfitüren- und Trockenmilchverordnung - wurden alle Anliegen der Lebensmittelwirtschaft berücksichtigt und damit Vereinfachungen für die Unternehmen geschaffen.
Alle interessenpolitische Erfolge 2025 im Überblick finden Sie hier.