Entlastungen
Steuerbegünstigung von Überstunden und Feiertagsarbeit und steuerlicher Freibetrag für Arbeiten in der Pension für 2027 angekündigt
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2025 konnte eine umfangreiche Palette an steuerlichen und weiteren Entlastungen für die Wirtschaft umgesetzt werden.
- Steuerbegünstigung von Überstunden und Feiertagsarbeit
Für das Jahr 2026 sollen die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat weiterhin im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes und insgesamt maximal 170 Euro steuerfrei bleiben. Die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelt soll im Rahmen der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bis insgesamt 400 Euro monatlich rückwirkend ab 01.01.2026 gesetzlich verankert werden. - Steuerlicher Freibetrag für Arbeiten in der Pension* für 2027 angekündigt
Die Regierung hat sich auf ein Maßnahmen-Paket zur Attraktivierung des Arbeitens im Alter geeignet. Zentraler Bestandteil ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich, den es sowohl für unselbstständig als auch selbstständig Erwerbstätige geben soll, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Damit wird nicht nur der Zuverdienst in der Pension gefördert, sondern es gibt auch einen Anreiz, generell später in Pension zu gehen. Das Inkrafttreten ist mit Anfang 2027 vorgesehen. - Verlängerung der steuerlich begünstigte Startup-Mitarbeiterbeteiligung
Die bis 31.12.2025 befristete steuerliche Übergangsregelung, die die Umwandlung von virtuellen Gesellschaftsanteilen (“phantom shares”) in eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung begünstigt, soll um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026 verlängert werden - Praxisnahe Heimfahrerregelung
Für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2026 ist ein Sachbezugswert für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte nicht anzusetzen, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und nach der ab 01.07.2025 geltenden Rechtslage nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen würden (z. B. Kastenwägen, Pritschenwägen). Von einer privaten Nutzung ist nicht auszugehen, wenn diese seitens des Arbeitgebers nachweislich untersagt wurde.
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wurde per 01.01.2025 auf 55.000 Euro angehoben. Gleichzeitig wurde die Umsatzgrenze in der Einkommensteuerpau-schalierung auf 55.000 Euro erhöht. Damit wird der Gleichklang dieser Bestimmungen wieder hergestellt und die Kleinunternehmen von Verwaltungsaufwand entlastet. Die Maßnahme führt zu einer Entlastung der Unternehmen von 100 Mio. Euro pro Jahr.
Sowohl im Einkommensteuerrecht (Basispauschalierung) als auch im Umsatzsteuerrecht (Vorsteuerpauschalierung in Höhe von 1,8 % des Umsatzes) wurden die Grenzen für die Pauschalierung für 2025 auf 320.000 Euro und ab 2026 auf 420.000 angehoben. Der pauschale Betriebsausgabenabzug bei der Basispauschalierung in der Einkommensteuer wurde 2025 auf 13,5 % bzw. ab 2026 auf 15 % erhöht. Laut WFA bringt das 2026 eine Entlastung von 50 Mio. Euro und im Vollausbau ab 2027 von 105 Mio. Euro pro Jahr.
- 8.000 Euro Förderung für Betriebsübergaben im Tourismus im ländlichen Raum
KMU im Tourismus in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner:innen können eine Pauschalförderung von 8.000 Euro für die Erstellung eines professionellen Businessplans durch ein gewerblich befugtes Beratungsunternehmen erhalten. Die Förderung wird einmalig gewährt und digital über die Plattform der Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt. - Verlängerung der Grace Period auf fünf Jahre
Die Betriebsnachfolge wird durch eine von drei auf fünf Jahre verlängerte Übergangsfrist (Grace Period) erleichtert. Das verschafft Übernehmer:innen mehr Planungssicherheit und Zeit, ihren Betrieb in eine wirtschaftlich stabile Zukunft zu führen. Davon profitieren rund 3.000 Familienbetriebe jährlich. - Nachfolge-Taskforce ins Leben gerufen
Zwischen 2025 und 2034 stehen in Österreich rund 52.500 Unternehmen (exkl. EPU) vor einer Übergabe. Das entspricht knapp 23 % aller Arbeitgeberbetriebe und betrifft etwa 705.000 Beschäftigte. Um diesen Prozess zu erleichtern, haben das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie die WKÖ eine gemeinsame Taskforce eingerichtet. Dieses 10-köpfige Expertengremium erarbeitet konkrete Handlungsempfehlungen.
Für die Jahre 2024/25 standen insgesamt 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
Mit der Neuauflage der Sanierungsoffensive (Förderung der Sanierung der Gebäudehülle und des Heizungstauschs) wird der Forderung der WKÖ nach Planbarkeit und Kontinuität beim Fördersystem Rechnung getragen, damit die Betriebe die vorhandenen Kapazitäten erhalten können. Dafür sind von 2026 bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro vorgesehen, insgesamt somit 1,8 Milliarden Euro. Seit der Neuauflage Ende November 2025 hat sich gezeigt, dass rund zwei Drittel des Antragsvolumens auf den Sanierungsbonus entfallen und nur rund ein Drittel auf den Kesseltausch.
Mit der NoVA-Novelle per 01.07.2025 wurde ein Großteil der leichten Nutzfahrzeuge (N1) wieder von der 2021 eingeführten NoVA-Belastung befreit. Dies bringt eine steuerliche Entlastung von 50 Mio. Euro pro Jahr für die betroffenen Betriebe.
Die geplanten Anpassungen bei den externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärm treffen vor allem Euro VI-Fahrzeuge, die den Großteil der Fahrleistung erbringen. Österreich hat bereits die höchsten Mauttarife in der EU. Für das Jahr 2026 konnte die vor dem Hintergrund der Budgetkonsolidierung besonders stark geplante Tarifanhebung durch eine Teilkompensation zumindest abgeschwächt werden. Durch den Entfall der Valorisierung der Infrastrukturkostenmaut für das Jahr 2026 wurde eine Minderbelastung für die Unternehmen in Höhe von 45 Mio. Euro erreicht. Die Tarife für die fahrleistungsabhängige Maut steigen trotzdem noch um 7,7 % (Referenzfahrzeug). Ohne unseren Einsatz wäre die Anhebung mit 10 % bis 13 % viel stärker ausgefallen.
Das Zivilrechtliche Indexierungsanpassungsgesetz (ZIAG) schafft höhere Rechtssicherheit für Unternehmen, die Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern abschließen. Es saniert Vorgaben des OGH aus 2023 zu Wertsicherungsvereinbarungen in Wohnungsmietverträgen, die für Unsicherheit gesorgt hatten.
Bei den ORF-Beiträgen konnte im Sinne der Wirtschaft eine einfache und effizient vollziehbare Regelung erreicht werden. Bislang erfolgte die Vorschreibung je Betriebsstätte je Gemeinde. Die Neuregelungen gelten ab Jahresbeginn 2026 für Unternehmen in allen Branchen.
Alle interessenpolitische Erfolge 2025 im Überblick finden Sie hier.