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Mehrere Nationalflaggen aus verschiedenen Ländern wehen an hohen Masten im Wind vor einem klaren blauen Himmel
© AdobeStock | marqs

EU & internationale Chancen

Handelsabkommen - "Made in Europe"-Bonus

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Aktualisiert am 17.02.2026

2025 ist es in vielen Bereichen gelungen, komplexe EU-Rechts-Vorgaben zu verhindern. Zugleich wurde eine gezielte Unterstützung für heimische Exportunternehmen realisiert, um mehr Chancen auf internationalen Märkten zu schaffen.

Eine langjährige WKÖ-Forderung wurde im November 2025 über die Ziellinie gebracht: Der ECOFIN beschloss die Aufhebung der 150-Euro-Zollfreigrenze für Importe aus Drittstaaten (Stichwort Temu und Shein). Billigimporte aus Drittstaaten dürfen den europäischen Markt nicht länger unterwandern.  Die Regelung soll endgültig ab 2028 gelten, aber bereits 2026 wird eine Übergangsregelung in Kraft treten. Statt einer 150-Euro-Zollfreigrenze wird ab 01.07.2026 für jede E-Commerce-Sendung unter 150 Euro Zoll in der Höhe von drei Euro fällig.

Erstmalig und maßgeblich auf Initiative der WKÖ beinhaltet der Rechtsstaatlich-keitsbericht der Europäischen Kommission auch die Binnenmarktdimension. Somit rücken Verstöße einzelner Mitgliedstaaten gegen EU-Recht und Auswirkungen auf grenz-überschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt stärker im Fokus.

Ein EU-Handelsabkommens mit den Mercosur Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ist eine langjährige Forderung der WKÖ. Dieses Ziel wurde jetzt durch die Unterzeichnung des Abkommens durch die EU & die Mercosur Länder erreicht (Anm: geplant am 12.01.2026). Anschließend bedarf es noch einer positiven Abstimmung im EU-Parlament.

Davon profitieren nicht nur 1.100 heimische Unternehmen, die im Export tätig sind, sondern auch die bestehenden 140 AT-Niederlassungen in den Staaten des Mercosur. Zudem hängen 32.000 Arbeitsplätze in Österreich vom Handel mit dem Mercosur ab. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die WKÖ wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass auch das EP seine Zustimmung erteilt.  

Die WKÖ hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Schweiz in EU-Zukunftsprogrammen wie Horizon Europe nun wieder Partner ist. Österreichische FTI-Akteure können somit von Forschungskooperationen & Wissenstransfer profitieren. 

Im Vorschlag für den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 vom Sommer 2025 findet sich die „europäische Präferenz“ (also „Made in Europe“) wieder, konkret die Bindung von öffentlichen Geldern an europäische Waren und Dienstleistungen. So sieht der geplante mit 451 Mrd. Euro dotierte Wettbewerbs-fähigkeitsfonds (European Competitiveness Fund – ECF) eine EU-Präferenz vor. Eine solche Präferenz schafft die Basis für künftige Resilienz Europas und Österreichs und stärkt die industrielle Basis. 

Das BMF hat eine Lockerung der geltenden Regelung für die erforderliche österreichische Wertschöpfung bei Rückversicherungen ermöglicht. Dadurch können Geschäfte mit einem höheren Auslandsanteil als bisher rückversichert werden.