Investitionsanreize, Innovation & Digitalisierung
Deutliche Ausweitung des Investitionsfreibetrags und KMU.DIGITAL erfolgreich weitergeführt
Lesedauer: 4 Minuten
Um die Konjunktur anzukurbeln und den Standort Österreich zu stärken, wurden viele Weichen gestellt – vom starken Fokus auf Forschung & Entwicklung in Zukunftsbereichen bis zur Investitionsförderung.
Es gilt eine befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) von 10 % auf 20 % und des Öko-IFB von 15 % auf 22 % für Investitionen ab November 2025 bis Dezember 2026. Ziel des steuerlichen Investitionsanreizes ist es, Unternehmen zu entlasten, die Liquidität zu stärken und die Konjunktur anzukurbeln. Die investierenden Unternehmen werden dadurch in Summe mit rund 220 Mio. Euro unterstützt.
Das Erfolgsprogramm KMU.DIGITAL wurde 2024 neu aufgesetzt und 2025 erfolgreich weitergeführt. Im Rahmen des Förderprogramms wurden 2025 mehr als 6.500 Unter-nehmen durch Beratungs- und Umsetzungsförderung bei ihren Digitalisierungs-initiativen unterstützt.
2025 hat die Bundesregierung den Startschuss für die Ausarbeitung einer Industriestrategie gegeben, welche die strategischen Leitlinien zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Transformationsfähigkeit vorgibt. Einen maßgeblichen Input dafür lieferte ein Sozialpartnerpapier zur Industriepolitik. Die WKÖ war zudem auch im partizipativen Prozess eingebunden und hat weiters ein Positions- und Forderungspapier zu einer Schlüsseltechnologieoffensive erarbeitet.
Der geplante Startup-Dachfonds ist ein wesentlicher Schritt zur Stärkung des unternehmerischen Ökosystems in Österreich. Der Fonds soll gezielt öffentlich-privates Kapital mobilisieren, um Startups und Scale-ups in ihrer Wachstumsphase zu unterstützen. Bei einem Fondsvolumen von 500 Mio. Euro könnten bis zu 1 Mrd. Euro an zusätzlicher Wertschöpfung erzielt werden.
Das Basisprogramm der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für Forschungs- und Entwicklungsprojekte läuft erfolgreich mit hoher Wirksamkeit (über 1.100 Projekte pro Jahr, 90 % der umgesetzten Projekte erzeugen Umsatzeffekte, 75 % führen zu Beschäftigungseffekten). Es konnte frühzeitig sichergestellt werden, dass BMIMI und BMWET das Programm weiterhin unterstützen, sodass 2025 keine Budgetvorgriffe auf 2026 erfolgen mussten.
Von Horizon Europe, dem zentralen Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation, profitieren Österreichs Unternehmen stark. Um dies auch künftig möglich zu machen und die Finanzierung zu sichern, hat die WKÖ frühzeitig ihre Forderungen positionieren können: Schwerpunkte sind Budgetaufstockung, strategische Neuaus-richtung, Fokus auf disruptive Innovation und Vereinfachungen für Antragstellung und Abwicklung.
Die nationalen Digital Innovation Hubs sind regionale Anlaufstellen für KMU zu Digitalisierungsthemen. Nach einer positiven Zwischenevaluierung 2023 wurde die Laufzeit von zwei Hubs um vier Jahre verlängert. 2025 konnte zusätzlich der Digital Innovation Hub SÜD bis 2028 gesichert werden, dafür stehen zusätzliche Mittel von 2,2 Mio. Euro zur Verfügung.
Die WKÖ hat sich auf nationaler und europäischer Ebene erfolgreich für die Ansiedlung einer AI Factory in Österreich eingesetzt. Das EU-kofinanzierte Projekt (50 % EU, 50 % nationale Mittel) hat ein Gesamtvolumen von rund 80 Mio. Euro und startet 2026 mit Beratung für Betriebe in Wien.
Das KI-Mobil Austria ist ein mobiles KI-Studio, das KI-Anwendungen direkt in österreichische Industrie- und Produktionsbetriebe bringt. Eine Nachfolgefinanzierung durch das BMIMI wurde gesichert. Besonders kleinen und mittleren Unternehmen eröffnet das Format einen niederschwelligen Zugang zur Technologie.
Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte stärkt die Eigenkapitalbasis von Startups und erleichtert den Zugang zu Finanzierung. Es beseitigt Wettbewerbsnachteile und schafft Investitionsanreize, da Entwicklungsleistungen wie Software oder Patente bilanziell sichtbar werden.
Die im Regierungsprogramm vorgesehene Verlängerung der Preisbildungsvorschriften für die Erstattung von Arzneimitteln wird umgesetzt. Die so genannte „Preisband-Regelung“, die Preisbildungsvorschrift für Generika und Biosimilars, sowie die Richtlinien für parallel importierte Heilmittel werden bis Ende 2029 verlängert. Das schafft Rechts- und Planungssicherheit für Pharmaindustrie und Pharmahandel.
Alle interessenpolitische Erfolge 2025 im Überblick finden Sie hier.