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IT-KV: Mindestgehälter steigen um 7,8 %, IST-Gehaltssumme plus 7,25 % mit einem Mindestbetrag von 175 Euro

Für das Jahr 2025 wurde eine Erhöhung der IST-Gehaltssumme um 0,65 % über der Jahresinflation vereinbart

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Aktualisiert am 16.02.2024

In der neunten Verhandlungsrunde konnten sich die Gewerkschaft GPA und der Fachverband UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie) in der WKÖ auf einen Kollektivvertragsabschluss für die 90.000 Beschäftigten der IT-Branche einigen. Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen rückwirkend mit 1. Jänner 2024 um 7,8 %. Die IST-Gehaltssumme steigt spätestens mit 1. Juli 2024 um 7,25 % mit einem Mindestbetrag von 175 Euro. Im Jahr 2025 wird die Erhöhung um 0,65 % über der Jahresinflation liegen. Die Mindestgehälter steigen im nächsten Jahr um 0,15 % über der Inflation.

Die Lehrlingseinkommen steigen 2024 zwischen 8 % und 9 %.

„Das Ergebnis ist ein tragfähiger Kompromiss unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen, der den Beschäftigten eine reale Gehaltsentwicklung auch für das kommende Jahr und den Unternehmen Planungsklarheit auch für 2025 sichert“, so die Verhandlungsleiterin der Gewerkschaft GPA, Sandra Steiner und Martin Zandonella (UBIT), Verhandlungsleiter auf Arbeitgeberseite. (PWK055)