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WKÖ-Industrie zur Strompreiskompensation: "Regierung geht wichtigen ersten Schritt"

SAG stärkt heimische energieintensive Industrie und Wirtschaftsstandort - Forderung nach Ausweitung des Geltungszeitraumes

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Aktualisiert am 04.08.2023

Die Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bewertet das heute angekündigte Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG 2022) trotz der vorerst nur auf ein Jahr eingeschränkten Geltungsdauer positiv. "Das Gesetz setzt die Beihilfenleitlinie des EU-Emissionshandels zur Vermeidung von indirektem Carbon Leakage um. Damit soll die Produktionsverlagerung oder sogar Abwanderung von Betrieben in Drittstaaten verhindert werden", begrüßt Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie, die Ankündigung zur Umsetzung des SAG. 

Zahlreiche andere Staaten, wie insbesondere Deutschland, nutzen das Instrument zur Förderung indirekter CO₂-Kosten bereits seit mehreren Jahren zugunsten ihrer energieintensiven Industrie: "In Deutschland hat man sich damit entscheidende Standortvorteile für die Industrie verschafft. Wir haben schon 2019 einen Umsetzungsvorschlag auf technischer Ebene vorgelegt. Nun geht auch Österreich endlich den ersten Schritt, wenn auch vorerst nur für ein Jahr. Die Zeit drängt jedoch, denn die Inanspruchnahme der Kompensationszahlungen ist beihilfenrechtlich nur möglich, wenn die Auszahlungen für 2022 bis Ende 2023 erfolgen", kommentiert Menz.

Die EU-Emissionshandelsrichtlinie beinhaltet eine ausdrückliche Empfehlung an die Mitgliedsstaaten zur Kompensation der indirekten CO₂-Kosten im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht. Dabei kann der Zeitraum bis 2030 genutzt werden, wie es auch die meisten Staaten bereits angemeldet haben. Nachdem die Regierung den Entwurf des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes (SAG) im November 2022 in den Nationalrat eingebracht hat, ließ die Beschlussfassung bisher auf sich warten. 

"Nun gilt es, das SAG rasch umzusetzen, denn der stark gestiegene CO₂-Preis im EU-Emissionshandel und der herausfordernde internationale Standortwettbewerb erhöhen den Druck auf die energieintensive Industrie", so Menz. Die dafür erforderlichen Mittel stammen aus den Einnahmen des Bundes aus den Auktionen der CO₂-Zertifikate – sie werden also von den ETS-Anlagenbetreibern selbst aufgebracht. 

"Die Ausweitung des Geltungszeitraumes ist weiterhin notwendig, da die CO₂-Kosten ja auch heuer wieder gestiegen sind. Sonst drohen den Unternehmen weitere massive finanzielle Nachteile", begründet Menz abschließend die Forderung nach einer Ausweitung des Geltungszeitraums des SAG.

(PWK150/JHR)