Handelsagentenrecht
Österreichisches und Europäisches Handelsagentenrecht
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Die rechtliche Beziehung zwischen Sales Agents (Handelsagenten oder Handelsvertretern) und dem Unternehmen (Prinzipal) regelt in Österreich das Handelsvertretergesetz (HVertrG 1993). Die EU-Richtlinie 86/653/EWG koordiniert die Rechtsvorschriften betreffend der selbständigen Sales Agents in den EU-Mitgliedstaaten und legt die Mindeststandards für die Vertragsbeziehung zwischen Handelsvertretern und Unternehmern fest.
Österreichisches Handelsagentenrecht
Die Tätigkeit des Handelsagenten und sein Verhältnis zum Geschäftsherren wird gesetzlich durch das österreichische Handelsvertretergesetz (HVertrG 1993) geregelt.
Das Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Handelsagenten (HVertrG 1993) beruht auf einer EG-Richtlinie, der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsagenten.
Weiterführende Informationen
- Begriff und Tätigkeit des Handelsagenten
Die §§ 1-3 des österreichischen Handelsvertretergesetzes (HVertrG) - Rechte und Pflichten des Unternehmers und des Handelsagenten
Die §§ 4-19 des österreichischen Handelsvertretergesetzes (HVertrG) - Beendigung des Vertragsverhältnisses
Ausgleichsanspruch §§ 20-26 des österreichischen Handelsvertretergesetzes (HVertrG) - Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften
Zeitpunkt des Inkrafttretens §§ 27-29 des österreichischen Handelsvertretergesetzes (HVertrG)
Europäisches Handelsagentenrecht
Die Richtlinie des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Handelsagenten.
Wenn Sie detaillierte Auskünfte benötigen, wenden Sie sich entweder an den nationalen Handelsagenten-Verband (Adressen der IUCAB-Mitgliedsverbände), an die jeweilige AußenwirtschaftsCenter der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA oder an einen ansässigen Rechtsanwalt.