Metalltechnische Industrie, Fachverband
Verband der technischen Gebäudeausrüster (VTGA)
Berufsgruppe des Fachverbandes Metalltechnische Industrie
Lesedauer: 1 Minute
16.01.2026
Der Verband der technischen Gebäudeausrüster (VTGA), ist eine Berufsgruppe des Fachverbandes Metalltechnische Industrie, und umfasst insbesondere die Unternehmungen der Bereiche
- Projektierung und Ausführung jeglicher Art von Zentralheizungs-, Warmwasserbereitungs- und Lüftungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe und alternative Energieformen,
- der Herstellung von Be- und Entlüftungs- und Klimatisierungsanlagen,
- industrieller Rohrleitungen (Öl-, Benzin-, Dampfleitungen usw.),
- Sprinkler- und Brandschutzanlagen und
- der Herstellung von Dampfküchenanlagen.
Inhaltliche Ausrichtung der Mitgliedschaft im Verband der technischen Gebäudeausrüster
- Der Verband der technischen Gebäudeausrüster, umfassend die Unternehmungen der Metalltechnischen Industrie, insbesondere die Unternehmungen der Bereiche
- Projektierung und Ausführung jeglicher Art von Zentralheizungs-, Warmwasserbereitungs- und Lüftungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe und alternative Energieformen,
- der Herstellung von Be- und Entlüftungs- und Klimatisierungsanlagen,
- industrieller Rohrleitungen (Öl-, Benzin-, Dampfleitungen usw.) o Sprinkler- und Brandschutzanlagen und o der Herstellung von Dampfküchenanlagen.
- Seit der Fachorganisationsordnung vom 15.7.1947 ist der Verband der technischen Gebäudeausrüster als Teilorganisation dem Fachverband Metalltechnische Industrie zugeordnet (ehemals: Fachverband der Maschinen-, Stahl- und Eisenbauindustrie). Der Verband der technischen Gebäudeausrüster ist in der Rechtsform einer Berufsgruppe mit einem Berufsgruppenausschusses Gemäß §46 Wirtschaftskammergesetz 1998 errichtet.
- Der Verband ist seit 1949 Mitglied der „internationalen Heizungsunion (GCI)“, der heutigen „GCP EUROPE – The voice of €fficient builing engineering services“.
- Seit 1947 wird die Konzession für Gas und Wasser als einigendes Band zwischen der Innung und den Verbandsmitgliedern definiert.
- Erreicht eine Firma eine gewisse Größe und weist industrielle Merkmale auf, so ist das Unternehmen jedenfalls in der Industrie einzugliedern und nicht im Gewerbe (unabhängig von einer vorliegenden Gewerbezuordnung). Liegt eine Gas und Wasser Konzession vor, so hat das Unternehmen – neben seiner Industriezugehörigkeit - jedenfalls auch im Gewerbe eingegliedert zu sein.