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Lächelnde Person in weißem T-Shirt mit grünweißer Schleife im Haar notiert mit Stift auf Block, im Hintergrund verschwommen Gastronomieküche
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Trinkgeldpauschale: Berechnungsbeispiele Steiermark

Die Trinkgeldpauschalen dienen als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.

Lesedauer: 1 Minute

03.09.2025

Vergleich alte Trinkgeldpauschale für Steiermark (inkl. Mitarbeitervorsorgekasse 1,53 %) – Neuregelung:

Service mit Inkasso

Alt Neu
(österreichweit)
Differenz
43,60 65,00  
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(22,51 % inkl. BV)
9,81 14,63 4,82
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(18,07 %)
7,88 11,75 3,87

Bei der neuen österreichweiten Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen mit Inkasso fallen im oben beschriebenen Beispiel beim Arbeitgeber 14,63 Euro und beim Arbeitnehmer 11,75 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an. 

Service ohne Inkasso

Alt Neu
(österreichweit)
Differenz
21,80 45,00  
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(22,51 % inkl. BV)
4,91 10,13 5,22
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(18,07 %)
3,94 8,13 4,19

Bei der neuen österreichweiten Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso fallen im oben beschriebenen Beispiel beim Arbeitgeber 10,13 Euro und beim Arbeitnehmer 8,13 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.

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