Verordnungen gemäß §§ 21 und 22 Gewerbeordnung 1994 ​

Befähigungsprüfungsordnungen

Lesedauer: 1 Minute

06.04.2023

Die Kundmachung der jeweiligen Prüfungsordnung erfolgt seit 1.1.2018 gem. § 24 Abs. 4 durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Hier finden sich daher nur Prüfungsordnungen, die vor dem 1.1.2018 kundgemacht wurden. Die jeweils aktuelle Fassung (sofern eine Novellierung erfolgt ist) finden sie unter RIS - Prüfungsordnungen gemäß Gewerbeordnung.

Arbeitsvermittlung

Baumeister

Bauträger

Gastgewerbe

Holzbau-Meister (vormals Zimmermeister)

Immobilienmakler

Immobilienverwalter

Medizinprodukthandel

Steinmetzmeister

Waffengewerbe

Weitere interessante Artikel
  • Detailansicht eines Kalenders, daraufliegend Kugelschreiber, im Hintergrund Computertastatur
    Bekanntgaben von Frist, Ort und Zeit zur Einsichtnahme in die Rechnungsabschlüsse der WKÖ und der Fachverbände
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Berichte des Rechnungshofs über Gebarungsprüfungen
    Weiterlesen