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Eine Person sitzt an einem Tisch und hat vor sich ein aufgeklapptes Notizbuch. Daneben sind ein aufgeklappter Laptop, ein Buch sowie eine Tasse
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Grundumlagenvorschreibung - Information zur elektronischen Zustellung

Lesedauer: 1 Minute

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31.03.2026

In den kommenden Wochen werden die Grundumlagenvorschreibungen verschickt. Der Gesetzgeber verpflichtet die WKOÖ zur elektronischen Zustellung im sogenannten Unternehmensservice Portal (USP). Wenn Sie dort bereits als Benutzer:in gemeldet sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail (Absenderadresse: noreply_meinpostkorb@brz.gv.at , Betreff „Mein Postkorb - Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokumentes zur Abholung.“)

Informationen zum USP: www.usp.gv.at oder auf der WKO-Homepage, sowie bei der Hotline des Ministeriums unter 050-233-733.

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrer Grundumlagenvorschreibung stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der WKOÖ–Grundumlagenverrechnung zur Verfügung: Tel. 05-90909-2828 oder grundumlagen@wkooe.at