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Eine Person mit weißem Helm und blauen Handschuhen steht auf einer Baustelle und hält mit beiden Händen einen roten Ziegel. Im Vordergrund liegen lose Ziegel. Im Hintergrund sieht man den Rohbau einer Mauer.
© Viacheslav Yakobchuk | stock.adobe.com
Bau, Landesinnung

Oö. Bauordnung geändert - Bestätigung über die Lage von Gebäuden während der Bauausführung notwendig

Lesedauer: 1 Minute

26.02.2024

Am 31.01.2024 wurde im Landesgesetzblatt eine Änderung der Oö. Bauordnung kundgemacht (LGBl Nr. 14/2024). 

Dabei wurde insbesondere ein neuer § 40a eingefügt, der das Folgende zum Inhalt hat:
"§ 40a Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage von Gebäuden während der Bauausführung
(1) Bei bewilligungspflichtigen Neu- und Zubauten, die ein Fundament erfordern, hat die Bauführerin oder der Bauführer der Baubehörde nach der Fertigstellung des Fundaments unaufgefordert eine von ihr oder ihm ausgestellte Bestätigung (Befund) darüber vorzulegen, dass das Gebäude in Bezug auf die Grundstücks- oder Bauplatzgrenzen bewilligungsgemäß situiert wird. Mit der Ausführung der Außenbauteile darf erst nach Vorlage dieser Bestätigung (Befund) begonnen werden. Der Baubewilligungsbescheid hat einen ausdrücklichen Hinweis auf diese Verpflichtungen zu enthalten.
(2) Wird ein Bauvorhaben in mehreren Etappen errichtet, gilt Abs. 1 für den jeweiligen Bauabschnitt."

Infoschreiben Amt der Oö. Landesregierung Bauführer-Bestätigung nach § 40a Oö. Bauordnung 1994


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