Innungstagung der Landesinnung OÖ der Bestatter 2025
Montag, 15. September 2025 15:00 Uhr | WKO Oberösterreich | Hessenplatz 3, 4020 Linz | Raum S15
Lesedauer: 1 Minute
TAGESORDNUNG
- Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Innungstagung vom 19. September 2024
- Delegierungen gemäß § 65 WKG – Beschluss
- Grundumlagen 2026 (unverändert) – Beschluss
- Allfälliges
Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Landesinnungsmitglieder.
Juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen, welche die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gem. § 85 (2) WKG erbringt. Die erteilte schriftliche, firmenmäßig gezeichnete Vollmacht ist beim Einlass zur Sitzung vorzulegen. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich.
Melden Sie sich bitte bis spätestens 8. September 2025 per E-Mail unter bestatter@wkooe.at an.
Für Fragen stehen wir unter 05-90909-4144 gerne zur Verfügung.
Beilage zur Einladung der Landesinnung OÖ der Bestatter
Beschlussvorschlag Grundumlage 2026
Die Höhe der Grundumlage 2026 soll unverändert belassen werden.