Teilnahmeberechtigt an der Innungstagung sind nur Mitglieder der Landesinnung. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Innungstagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gem. § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen. Eine Vertretung verhinderter Innungsmitglieder ist unzulässig.
Wir ersuchen um verlässliche Teilnahme. Sollten Sie jedoch verhindert sein, benachrichtigen Sie uns bitte bis 22. August 2022 unter T 05-90909-4121 oder E rauchfangkehrer@wkooe.at.