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Person mit blonden langen Haaren und Brille sitzt ein einem Publikum und applaudiert freudig während weitere Person ringsum sitzen und ebenfalls freudig applaudieren
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Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Landesgremium

Einladung zur Gremialtagung des OÖ Gremiums Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben

Donnerstag, 25. September 2025, 14:00 Uhr | WKOÖ

Lesedauer: 1 Minute

16.09.2025

Wir laden Sie zur Tagung des Landesgremiums OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben ein: 

Termin: Donnerstag, 25. September 2025, 14:00 Uhr

Ort: WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz, Raum Julius Raab Saal 3 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der letzten Gremialtagung vom 12. September 2024
  4. Bericht über den Beschluss zum Rechnungsabschluss 2024 im Dringlichkeitsweg im Zuge der konstituierenden Sitzung des Landesgremiums OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben am 23. April 2025, TOP 8
  5. Bericht, Diskussion und Beschlussfassung über die geplante Erhöhung der Grundumlage ab 1.1.2026
    gu beschluss
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  6. Beschluss Voranschlag 2026
  7. Delegierung von Aufgaben an den Gremialausschuss gem. § 65 WKG
  8. Allfälliges

Jedes Mitglied des OÖ Landesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben kann seine Meinung zur geplanten Grundumlagenerhöhung bis spätestens 2. September 2025 dem Landesgremium mitteilen (am besten schriftlich per E-Mail an handel303@wkooe.at oder per Post an das OÖ Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben der WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz (§ 61 Abs 2 WKG und § 27 Abs 2 GO). 
(Beilage Antrag Grundumlagenerhöhung im Downloadbereich)

Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gem. § 85 Abs. 2 WKG erbringt, schriftlich zu bevollmächtigen.

Die erteilte schriftliche, firmenmäßig gezeichnete Vollmacht ist beim Einlass zur Sitzung vorzulegen. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder (Stimmrechtsübertragung) ist nicht zulässig. 

Hinweis
Wir ersuchen aus organisatorischen Gründen um Anmeldung bis spätestens 18. September 2025 an handel303@wkooe.at.


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